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Kündigen vor Prüfung


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Hallo zusammen,

Ich möchte aus Gründen die ich hier nicht weiter benennen möchte kündigen.

Meine Abschlussprüfung Teil 2 ist so ziemlich genau in einem Monat.

Sprich wenn ich jetzt kündige, wäre ich ab Mai arbeitslos, ein paar Tage später wäre meine Prüfung, und dann wiederum wäre noch ein Monat später meine mündliche Prüfung.

 

Ist es möglich, beim Ausbildungsbetrieb jetzt zu kündigen, und trotzdem die Prüfungen zu absolvieren? Zugelassen bin ich bereits.

 

Bitte schlagt mir nicht vor, diese 1-2 Monate auszuhalten, das ist für mich keine Option. 

Ich frage nur um die Möglichkeit, ich werde so oder so kündigen. Das steht bereits fest für mich.

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Ich würde auch bei deiner IHK anrufen um das zu klären.

Hier mal ein Link von der IHK Düsseldorf auch zum Thema "Verhaltensbedingte Kündigung der/des Auszubildenden
" ...

https://www.ihk.de/duesseldorf/ausbildung/ausbildung-von-a-z/kuendigung-2596730

Der Satz hier ist wichtig: "Ein Austausch mit den Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK ist sinnvoll."

Bearbeitet von bigvic
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Ich würde auch dringend zu mindestens zwei Telefonaten raten:

1. mit der zuständigen Stelle telefonieren, deine Lage schildern und fragen welche Optioen du hast bzw welche Folgen eine Kündigung deinerseits haben würde, denn:

Zitat

 

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 22 Kündigung

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

 

Wenn du kündigst, dann erklärst du gegenüber deinem Betrieb, dass du die Ausbildung aufgibst. Anschließend meldet der dich asap von der Prüfung ab und du guckst recht dumm aus der Wäsche weil die Anmeldefrist rum ist und du die Prüfung eben NICHT im Mai ablegen wirst.

vor 10 Minuten schrieb diesereinetyp:

Bitte schlagt mir nicht vor, diese 1-2 Monate auszuhalten, das ist für mich keine Option. 

Genau das ist aber im Zweifelsfall deine einziege Möglichekit trotzdem jetzt die Prüfung antreten zu können.

Wenn im Betrieb nichts vorgefallen ist das eine fristlose Kündigung deinerseits rechtfgertigen würde, bleibt die nur das 2. Telefonat: mit denem Hausarzt reden, SItuation erklären und bis zum Ende der Ausbildung AU sein.

Bleibt in beidne Fällen das Problem mit dem Projekt:

Wenn du kündigst, dann wirst du in deinem Betrieb dein Projekt nicht mehr fertigstellen, es wird dir keiner den "Ich bestätige dass mein Azubi dieses Projekt umgesetzet hat" Zettel unterschreiben - nichts.

Selbes Problem wenn du Dauer-AU bist... Wann willst du das Projekt umsetzen?

vor 10 Minuten schrieb diesereinetyp:

Ich frage nur um die Möglichkeit, ich werde so oder so kündigen. Das steht bereits fest für mich.

Kannst du machen, und dann?

Die kluge Entscheidung wäre, das Projekt druchzuziehen, die Doku abzugeben und anschließend mit Überstunden, Resturlaub und ggf. Doc Holiday die EZit bis zur mündlichen Prüfung zu überbrücken.

 

 

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EIne Kündigung während der Ausbildung und nach der Probezeit ist nach BBIG §22 nicht ganz einfach:

(Zitat)

 

§ 22 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

 

Bei Dir sind das vermutlich andere Gründe. In diesem Fall kommt es zu einer IHK Schlichtung und einer Güteverhandlung.

Die einseitige Kündigung durch Dich mit Fortführung der Prüfung ist durch das BBIG so nicht abgedeckt.

Also Anruf bei der IHK, aber nach BBIG wird Deine Kündigung nicht akzeptiert. Es sei denn, die IHK macht eine begründete Ausnahme

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vor 49 Minuten schrieb charmanta:

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

Es sei natürlich noch die Variante Aufhebungsvertrag erwähnt.
Es gibt ja auch Fälle wo Azubis z.B. den Ausbildungsbetrieb aus diversen Gründen wechseln wollen/müssen. Das geht dann üblicher Weise über einen Aufhebungsvertrag.
Allerdings rate auch ich definitiv zu einem Gespräch mit der IHK.

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vor 3 Stunden schrieb charmanta:

Also Anruf bei der IHK, aber nach BBIG wird Deine Kündigung nicht akzeptiert.

Wobei hier aber erwähnt sein sollte, dass man im Zweifel aus jedem Ausbildungsvertrag kommt, wenn man es drauf anlegt, auch wenn sich der Betrieb bzgl. Aufhebungsvertrag quer stellt. Wie Sinnvoll ein solches "auseinandergehen" ist, sei jedem selbst überlassen und davon ist nur abzuraten, aber ein "Wenn sie mir das Ding nicht erstellen, bin ich ab morgen Krank" ist mehr oder weniger ein Freifahrtschein.

Die Prüfung könnte der TE so und so nicht mehr machen, selbst wenn er von der Frist noch in der AP2 wäre, vor Einreichen/Bewertung des Projekts ist der Ausbildungsvertrag (und damit die letzte Prüfung) nichtig und die Anmeldung abgebrochen.

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vor 14 Stunden schrieb Barandorias:

Wobei hier aber erwähnt sein sollte, dass man im Zweifel aus jedem Ausbildungsvertrag kommt, wenn man es drauf anlegt, auch wenn sich der Betrieb bzgl. Aufhebungsvertrag quer stellt.

Klar, im Zweifelsfall kommt man aus jedem Vertrag irgendwie raus wenn man es darauf anlegt, allerdings dann auch mit den entsprechenden Konsequenzen.

Was in diesem Fall eben sein könnte "keine Sommerprüfung 2024", oder wenn es ganz blöd kommt "gar kein Fachinformatiker"

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@diesereinetypnun hast du einige Anmerkungen von vielen Personen bekommen. Es wäre schön zu hören, für was du dich nun entscheidest, was die IHK ggf. gesagt hat etc. Ich finde es immer schade eine Frage zu stellen und dann den Geist zu spielen der nur mitliest...

Ich weiß nicht, was deine Beweggründe dafür sind, aber vielleicht ist es sogar sinnvoll das hier (und wenn's nur grob ist) zu beschreiben, was dich dazu bewegt so kurz vor Abschluss die Reißleine zu ziehen.

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Am 2.4.2024 um 11:20 schrieb diesereinetyp:

Hallo zusammen,

Ich möchte aus Gründen die ich hier nicht weiter benennen möchte kündigen.

Meine Abschlussprüfung Teil 2 ist so ziemlich genau in einem Monat.

Sprich wenn ich jetzt kündige, wäre ich ab Mai arbeitslos, ein paar Tage später wäre meine Prüfung, und dann wiederum wäre noch ein Monat später meine mündliche Prüfung.

Ist es möglich, beim Ausbildungsbetrieb jetzt zu kündigen, und trotzdem die Prüfungen zu absolvieren? Zugelassen bin ich bereits.

Bitte schlagt mir nicht vor, diese 1-2 Monate auszuhalten, das ist für mich keine Option. 

Ich frage nur um die Möglichkeit, ich werde so oder so kündigen. Das steht bereits fest für mich.

kündige, du bist ein versager und hast es verdient (umgekehrte psychologie)

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