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Ich bin derzeit in Nürnberg und habe in Behörden durchgewechselt, zuletzt zum 1.4. Ich werde dadurch langfristig über 75k€ verdienen - im öD! Ich bin damit im öD sicherlich eher die Ausnahme, in meinem neuen Team bin ich schonmal der einzige ohne Studium. Aber dennoch sind 60k€ mit einer Ausbildung drin, wenn man geschickt wechselt und sich in dem richtigen Bereich spezialisiert. Natürlich gibt es das nicht geschenkt und erfordert auch etwas mehr Einsatz, als der übliche Durchschnitt. Ich zähle mich selbst allerdings auch nicht zur Elite, von daher würde ich nicht viel auf die Aussagen deines Freundes geben und dir empfehlen, deiner Passion in deinem Wunschberuf weiter nachzugehen. Dann wird sich dein Wunschgehalt auch irgendwann realisieren lassen. Du solltest halt keine Scheu haben, zu wechseln, wenn du kein vorankommen auf dem aktuellen Posten siehst. Wenn du eine Chance erkennst, solltest du sie möglichst auch nutzen - aber auch abwägen, denn eine Kröte gibt es immer! Die Frage ist dann, welche Kompromisse bist du bereit dafür einzugehen.
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Wenn ich meinen Arbeitgeber erst verklagen muss, ist für mich das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber auf Dauer beschädigt. Ich hab’s nicht nötig, dann bei dem Arbeitgeber zu verweilen. Eine Klage ist für beide Seiten stets der anstrengendste und teuerste Weg, einen Konflikt zu beseitigen. Leider sind gerade die Personalabteilungen der öffentlichen Arbeitgeber sehr abgestumpft und lassen es stets auf eine Klage ankommen.
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Einstellungsgehalt / Übernahme FISI Medizintechnik
tTt antwortete auf RTS-Maximilian's Thema in IT-Arbeitswelt
In München wurden mir rd. 36k€ für einfache 1st-Level Support-Stellen an der Hotline angeboten. Von daher sind die gebotenen 26k€ für die Tätigkeiten weiterhin ein Witz! Der Markt ist in Bayern, insbesondere in München leer gefegt und daher sehr gut. Von daher hast du alle Trümpfe in deiner Hand. Als Klassiker würde ich schreiben, dass ich trotz Übernahmeofferte an einer neuen Herausforderung bzw. weiteren Spezialisierung interessiert bin. Versuche, dich auch direkt schon in einem für dich persönlich sehr interessanten Themengebiet zu spezialisieren. Arbeite insbesondere den Fokus heraus, weitere, verschiedene Arbeitsweisen kennen zu lernen. Im Gespräch kannst du dann ja persönlich die aktuelle IST-Situation in deinem Ausbildungsbetrieb erläutern. Damit wirst du punkten können. Zeige für die Übernahmechance Dankbarkeit, sei aber ehrlich und erwähne im Zweifel eine für dich zu starke Diskrepanz zwischen Verantwortung und Gehalt. Dies sind plausible Wechselgründe. -
Sofern im AV eine längere Kündigungsfrist als im Gesetz vereinbart wurde, hat die längere Kündigungsfrist im Vertrag bestand, sofern die längere Kündigungsfrist auch für beide Seiten (AG+AN) gilt. Wäre die längere Kündigungsfrist nur für den AN bindend, wäre die längere Frist zum Nachteil des AN und somit unwirksam. Dann würde die gesetzliche Frist gelten. Eine längere Kündigungsfrist des AG ist per Gesetz zum Vorteil des AN und somit gültig.
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In welche Entgeltgruppe (TvÖD,TV-L,..) seid ihr aktuell eingruppiert?
tTt antwortete auf bigvic's Thema in IT-Arbeitswelt
Vereinfacht gesagt: TVöD-VkA - 1 = TV-V -
Kannst du schon eine ungefähre Hausnummer nennen wie viel dich das Pendeln pro Monat/Semester im Schnitt zusätzlich gekostet hat?
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Tv-v Engeltgruppe 8 Stufe 1, trotz Bachelor of Eng.
tTt antwortete auf Jans120's Thema in IT-Arbeitswelt
Der TV-V leitet sich vom TVöD-VkA ab, ist speziell von den kommunalen Arbeitgeber für s.g. Versorgungsbetriebe geschaffen worden. EG8 TV-V entspricht EG9a TVöD-VkA, was kein Bachelor erfordert. EG9 TV-V entspricht EG9b/c TVöD-VkA und die auszuübenden Tätigkeiten erfordern dann formell ein Bachelorstudium. Die Entgeltordnung ist verglichen mit der des TVöD relativ simpel. Für mich lesen sich die Tätigkeiten eher nach EG9 oder höher. @Jans120 Haben die Stadtwerke denn gesagt, mit welcher Entgeltgruppe der Arbeitsplatz bewertet wurde? Die Bewertung müsste unabhängig von einem Bewerber vorliegen. Wenn ein Studium vorausgesetzt wird, müsste die Stelle mit EG9 bewertet sein. Da allerdings explizit auch Fachinformatiker erwähnt wurde, gehe ich davon aus, dass der Arbeitsplatz mit EG8 bewertet wurde. In dem zweiten Falle hilft auch kein Studium mehr, um ein höheres Gehalt bzw eine höhere Entgeltgruppe zu erhalten. Die Ausschreibung liest sich etwas widersprüchlich. Spricht grad nicht für die Kompetenz der Personalabteilung... -
Grundsätzlich stehen dir nur Ausbildung (zum Fachinformatiker, Kaufmann, ITSE) oder ein Studium zur Auswahl. Da du aber kein Abitur hast und auch keine Berufspraxis im IT-Bereich vorweisen kannst, scheidet das Studium schon mal aus. Gleiches gilt für die Externenprüfung bei der IHK, da fehlt es auch an einschlägiger Berufserfahrung. Bleibt nur noch die Ausbildung an sich übrig. Da du aber aufgrund finanzieller Verpflichtungen nicht mehr in die Lehre kannst/willst, bliebe nur noch ein Quereinstieg übrig, den du über ein niedriges Startgehalt kompensieren müsstest. Wahrscheinlich tust du dir damit auch keinen Gefallen, sodass es für mich derzeit eher nach einer Schnappsidee klingt. Besprich das mit deiner Frau ob ihr 2-3 Jahre auf dein Handwerkergehalt verzichten könnt, um eine Ausbildung zu beginnen. Die Ausbildung wäre der aus meiner Sicht sinnvollste Schritt für dich in der IT Fuß zu fassen. Die Ausbildungsvergütung dürfte aber wohl kaum ausreichen um Haus, Familie und Kind zu bezahlen... Das bedeutet ziemlich krasse temporäre Einschränkungen. Ob es dir/euch das Wert ist, musst du wissen. Mit Berufserfahrungen und den richtig passenden Fachkenntnissen kann das Gehalt zügig steigen, da es immer nur punktuelle Engpässe gibt, muss es aber nicht. Quereinsteiger sind in der IT immer seltener anzutreffen, da es auch sehr viele Umschüler oder ausgebildete Leute gibt, die nicht so fit sind und die tatsächliche Nachfrage überschreitet. Das drückt zusätzlich zu der allgemeinen Entwicklung auf das Gehaltsniveau. Nur die komplexeren Aufgaben sind Perspektivisch sicher, beim Rest drücken Bewerberüberangebot, KI und Automatisierung deutlich aufs Gehaltsniveau.
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Ich überlege auch die ganze Zeit diesen Studiengang zu absolvieren. Es sei erwähnt, dass der Studiengang federführend bei der FAU liegt, allerdings die Unis aus Sigmaringen, Bochum, auch die Uni Darmstadt und neuerdings weitere FHS/Unis einzelne Module beisteuern. Das ist schon eher einzigartig in Deutschland und kenne ich so bisher nicht. Der Preis ist schon happig, kostet die FOM aber doch auch so viel, wenn es in Teilzeit nebenberuflich angelegt ist. Lediglich die Fernuni Hagen ist kostengünstiger, und ich habe exakt die gleichen Befürchtungen wie der TE, dass ich mehr Vorlesungen usw. benötige. Die Fernuni Hagen soll sehr theoretisch sein und wenig praxisbezogen. Bestätigen kann ich das natürlich nicht. Mein Kumpel, der an der TUM derzeit sein Master macht und dort auch sein Bachelor absolviert hat, sagte mir direkt, dass die Module der FAU etwas abgesteckter als an TUM seien (beim Vergleich der Modulhandbücher), sprich für mich machbar sein sollten. Ein paar der Dozenten lehren auch an der TUM die gleichen Module... Ich kenne leider keine Abbrecherzahlen, aber die Durchfallquoten sollen geringer sein als der Schnitt bei anderen (Fern-)Unis. Ob das stimmt, kann ich aber nicht belegen. Gehe ich Vollzeit studieren und kürze meine Stunden(Teilzeit), kostet mich das mehr als die von der FAU angesetzten Studiengebühren... und der Studiengang lässt sich über die Steuer absetzen als Fort-/Weiterbildung. Der Studiengang ist als Weiterbildung für berufserfahrene Fachkräfte kreiert worden und zielt nicht auf den klassischen Studenten ab. Das sehe ich als Plus für die FAU. Entweder die FAU und alle beteiligten Unis zocken die eingeschriebenen Studenten ab oder die höheren Gebühren kommen tatsächlich der Studiengangsqualität zu Gute. Bin noch nicht völlig entschlossen, eben wegen den vergleichsweise ziemlich hohen Studiengebühren für eine staatliche Universität. Der erste Eindruck und die Studienberatung waren allerdings angenehm...
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In welche Entgeltgruppe (TvÖD,TV-L,..) seid ihr aktuell eingruppiert?
tTt antwortete auf bigvic's Thema in IT-Arbeitswelt
Stimmt, aber es beruhigt ungemein, wenn es keine Existenzangst mehr gibt. Ich liebe meinen Beruf genauso, aber genau ohne dieses Beklagen verändert sich auch nichts, erst recht im öffentlichen Dienst nicht, denn „es läuft ja alles“ = kein Änderungsbedarf. Bei den Überstunden fehlt es wohl schlicht an der Manpower. Der Tarifvertrag sieht viele Durchlässigkeiten vor, die bisher kaum gelebt werden. Die Verwaltungen stehen sich dabei aber selbst im Weg. Es gibt auch positive Behörden, die sind aber noch viel zu selten. In Zeiten des Personalengpasses zeigen sich eben auch die systembedingten Schwächen des TVöD: Das System baute auf einen massiven Bewerberüberfluss auf. Die Bewertung von bestimmten Tätigkeiten erfordern laut System ein Studium, was es in der Realität nicht braucht. Es wären Anpassungen notwendig. Ohne Studium würde es aber eine niedrigere Entgeltgruppe bedeuten, die sich am Markt nicht durchsetzen lässt. Es entsteht ein Teufelskreis, der eine Erhöhung der Entgelte oder Absenkung von Bildungsstandards erfordert. Das sind mMn. auch die Folgen von den vielen schlechten Tarifabschlüssen im TVöD in dem letzten Jahrzehnt. Weder das eine noch das andere Instrument wird derzeit konsequent angewendet. Eine Arbeitsmarktzulage die in guten Zeiten erhöht und in schlechten Zeiten gekürzt wird, würde auch den Druck falsch bewerteter Entgeltgruppen zu erstellen rausnehmen, lässt sich aber durch die starken Personalräte kaum durchsetzen und endet im Bestandsschutz für jeden einzelnen = Chaos. Das benachteiligt zusätzlich noch neu eingestellte Mitarbeiter, was aber oftmals billigend in Kauf genommen wird. Ab 01.04 erhalte ich eine Zulage zur EG12, ab 01.07. dann die Höhergruppierung auf die EG12 - ohne Studium als Fachinformatiker. Wenn es die Behörde will, wird die Durchlässigkeit auch gelebt. Oftmals verhindert das aber der Neid, gefördert durch die systembedingte Gleichmacherei... Die Verwaltungsfachangestellten fragen dann irgendwie auch zurecht, warum bei denen und bei uns nicht? Die Antwort muss derzeit lauten: Weil es der Markt erfordert... Ob die Gleichmacherei bei Individuen wie wir Menschen so klug ist, sei dahingestellt. Jeder hat letztlich einen anderen Lebenslauf mit unterschiedlichen Erfahrungen hinter sich... -
Offensichtlich war ich dann ausschließlich in Behörden, die das anscheinend anders handhaben. Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass ein Zertifikat bei Gleichstand der entscheidende Türöffner sein kann. Letztlich findet die Personalabteilung die Zertifikate immer recht klasse. Ich kenne aber keine einzige fachliche Referats- oder Teamleitung, die sich blind darauf verlassen haben. Auch im öffentlichen Dienst nicht. @Myoyaku Vielleicht sei der Hinweis erwähnt, dass man dich fachlich für fit genug hält, sofern es eine Einladung zum Vorstellungsgespräch gab. Aber offenbar hat die Chemie im Gespräch immer nicht gepasst. Ich bleibe dabei, dass es im Gespräch zu wiedersprüchlichen Eindrücken kam, was letztlich zur Absage führte. Vielleicht bist du zu verbissen? Je lockerer und unabhängiger ich von der Stelle war desto wahrscheinlicher wurde die Zusage. Je klarer es wurde dass ich diesen Posten unbedingt haben wollte, desto unwahrscheinlicher wurde es. Irgendwie paradox, aber das sind meine bisher gemachten Erfahrungen. Ein gut laufendes Gespräch wurde eigentlich immer nur von den Personalern unterbrochen oder beendet, meistens aus zeitlichen Gründen und Anschlussterminen. Bitte nicht die Flinte ins Korn werfen, sondern einfach weiter suchen! Aus einer laufenden Beschäftigung ist es sowieso nochmals erheblich leichter. Die Interpretationen von den Personalern sind manchmal echt abenteuerlich und gehen dann schnell ins negative, auch wenn es nicht so ist.
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Bewertung Ausbildungszeugniss
tTt antwortete auf Tearek's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Ich finde, das Zeugnis liest sich etwas hölzern, spricht halt nicht für den Zeugnisersteller. Aber das Zeugnis hat alles wichtige dabei. Er hat verkürzt, zeigte stets sehr gute Leistungen und wird nach der Ausbildung gerne übernommen. Alles positive Formulierungen. Bei der fraglichen Formulierung würde ich sagen müsste es es lauten: „Er beherscht alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die den Beruf des Fachinformatikers auszeichnet.“ Dann wäre es mMn. rund. Bei den Tätigkeiten gehören alle Tätigkeiten herein, die du im Laufe der Ausbildung durchgeführt hast bzw. dir beigebracht wurden. Aktuell liegt der Fokus ausschließlich im Netzwerkbereich. Das ist zu wenig und lässt unnötige Fragen über die Ausbildungsqualität zu. Könnte bei nem späteren Wechsel ein Stolperstein sein. Statt Ausbildung vorgezogen würde ich eher verkürzt schreiben lassen. Ansonsten Glückwunsch zur bestandenen Prüfung und nahtloser Anstellung. -
Das halte ich für ein Gerücht. Ich stimme zu, Netzwerk ist nicht schlimm. Ich bin in dem Bereich sogar sehr glücklich, aber wenn es Externe übernommen haben, dann nur deshalb, weil die Behörde entweder zu klein ist oder für das Angebot kein passendes Personal gefunden wurde... i.d.R. passte das Gehalt wohl nicht. Netzwerker werden derzeit etwas stärker gesucht und es ist dadurch leichter in dem Bereich einzusteigen. Aber Netzwerk ist halt nicht jedermanns bzw. jederfraus Sache... Im übrigen muss ich auch der ganzen Zertifikatjagerei wiedersprechen. Ich habe bisher nicht ein Zertifikat und es wurde darauf auch nie stärker eingegangen, sondern nur fachliches abgefragt. Von daher kann ich nur raten im Vorstellungsgespräch selbstbewusster aufzutreten. Anscheinend traut man dir die Fähigkeit nicht zu das zu übernehmen. Meiner Erfahrung nach entscheiden die Zertifikate nur bei absolutem Gleichstand zwischen den Kandidaten. Das ist aber eher selten der Fall, sodass es insgesamt kein rundes Bild ergab.
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Ohne Angabe der prozentuale Verteilung der Aufgaben kann es alles von EG9b-EG12 sein. Ich schätze aber, dass es sich wahrscheinlich um EG12 handelt. Die Tätigkeiten lesen sich als Sachbearbeiter (EG11), wobei das Heraushebungsmerkmal mit der Leitung IT erfüllt sein dürfte(EG12). Eine EG13 schließe ich aus, da nur ein Bachelor gesucht wird. EG13 bedeutet zumeist Master-Studium als Anforderung. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr! Wie wäre es einfach anzurufen und die Entgeltgruppe zu erfragen? Ich denke alles andere ist nur Kaffeesatzleserei.
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Anzahl Dienstreisen: 2016: 43 2017: 31 2018: 28 Die Länge variierte von Tagestrip hinzu ner kompletten Woche unterwegs. Dabei wurde von mir jedes Verkehrsmittel benutzt, wobei Taxi immer extra zu begründen wäre (z.B. DR beginnt vor 6 Uhr oder endet nach 20Uhr). Die einzige Taxifahrt wurde allerdings wegen Flugausfall vom Flugunternehmen bezahlt. Mein Rat: Selbst bei einem Tagestrip immer Wechselwäsche mitnehmen, sofern ihr fliegt! Überwiegend bin ich mit Dienst- oder Mietwagen gefahren (wenn z.B. keine Dienstwagen mehr verfügbar waren). Da ich eine leichte Aversion gegen die Bahn hab (ständig verspätet, technischer Defekt usw.) kam stattdessen häufig das Flugzeug zum Einsatz. Aber bei Inlandsflügen nicht viel besser als die Bahn... Falls ein Mitarbeiter bei der Lufthansa Group ist: Arbeitet bitte am Service und der Pünktlichkeit... Ein Dienstwagen mit der 1%-Regelung gibts bei unserer Behörde schlichtweg nicht. Das ärgert mich, denn ich hätte davon auch privat deutlich profitieren können... Die ein oder andere Dienstreise wurde mit Privatwagen durchgeführt, damit meine Mobilität gesichert war, da private Fahrten mit Dienstwagen untersagt sind. Von zusätzlichen Prämien oder Pauschalen die über dem Bundesreisekostengesetz liegen, kann ich nur Träumen. Dienstreisen beim Bund heißt immer privat vorstrecken und anschließend abrechnen... Erst ab 200€ gibts nen Abschlag, dessen Bearbeitung manchmal dauert... Da hat der öD Nachholbedarf gegenüber der pW...
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In welche Entgeltgruppe (TvÖD,TV-L,..) seid ihr aktuell eingruppiert?
tTt antwortete auf bigvic's Thema in IT-Arbeitswelt
Mag richtig sein, aber die Prüfung, ob die persönlichen Voraussetzungen für die Anerkennung des Sonstigsten Beschäftigen vorliegt, obliegt zumeist dem Arbeitgeber bzw. der Personalabteilung und ist eine individuelle Einzelprüfung. Wird der Sonstige verwehrt, sprich fällt die Überprüfung des sonstigsten Beschäftigen negativ aus, wird sowohl nach EntgO-Bund als auch -VkA eine Entgeltgruppe abgezogen. EG11 Tätigkeiten werden dann nach EG10 bezahlt, weil die persönlichen Voraussetzungen als nicht erfüllt gelten. Die Rechtsmeinung der Arbeitgeber ist die, dass im IT-Bereich die Bewertungsmaßstäbe der Ingenieure dafür herhalten soll. Da in den Entgeltordnungen von Kommunen und Bund der IT-Bereich gänzlich neu geregelt wurde, wird es wohl noch ein paar Klagen dauern bis es tatsächlich erste Erfahrungswerte für ITler gibt, die höchstrichterlich bestätigt wurden. In selbiger Situation stecke ich derzeit auch noch: EG11 Tätigkeiten nach EG10 bezahlt, da Personalabteilung mir den sonstiger Beschäftigen abspricht. Zum Glück wechsle ich ab 01.04. die Behörde und erhalte dann für EG12 sogar den sonstigen Beschäftigen... @lowsounder Du müsstest Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen, die dem eines Bachelorabsolventen gleichwertig sind. Wie und woher du das Wissen hast, spielt letztlich keine Rolle, sofern es belegbar ist. Also: Vergleichsstudiengang raussuchen, Modulhandbuch durchlesen und objektiv bestätigen lassen, dass du über gleichwertige Kenntnisse verfügst. Ansonsten hilft es auch ne andere Behörde zu suchen... -
Erstes Vorstellungsgespräch nach Ausbildung - Netzwerkadmin
tTt antwortete auf dooz's Thema in IT-Arbeitswelt
Der genannte Themenbereich ist ziemlich breit und dementsprechend Komplex. Der Markt ist derzeit gut im Bereich Firewall- und Netzwerkadmins, steht aber auch vorm Umbruch (Software Defined Network). Für die Tätigkeiten würde ich vielleicht sogar mit 42k€ als Forderung herein gehen um dich ggf. auf deine 38k€ herunter handeln zu lassen, wenn nötig, abhängig von der Region (in Hamburg, Frankfurt oder München sollten auch noch 46k€ gehen, trotz der mangelnden Berufserfahrung). Ich finde die 38k€ daher eine realistische Gehaltsvorstellung für die genannten Tätigkeiten als Anfänger. Die 25k in deinem Ausbildungsbetrieb sind eine Frechheit, trotz der möglichen langfristigen Entwicklungschance. Halte dir die Option zumindest offen als Fallbacklösung. Unter 30k€ ist es als Ausbeutung anzusehen, einmal Azubi, immer Azubi... Ein Wechsel garantiert ein höheres Gehalt. Stimme @Showtime86 zu, sich frühestens ab 5 Jahren im gleichen Themenbereich als Senior bezeichnen zu können. Alles andere sehe ich als Vermessen an. Wenn nicht sogar erst ab 10Jahren. Ab 3-5 Jahren im Job und genereller Berufserfahrungen bist du immerhin eine vollwertige Fachkraft - die ersten 2-3 Jahren im Job sind essentiell für den weiteren Weg. Das Gehalt sollte zu Gunsten der Spezialisierung dann noch eher hinten an stehen, aber angemessen sollte es trotzdem sein. Grob gesagt gebe ich einen realistischen Marktwert an und lasse mich dann nur schwer runter handeln. 1-2k€ sind Puffer, den ich i.d.r. bedenkenlos akzeptiere, mehr aber auch nicht. Das letzte Unternehmen hat an meiner Vorstellung nicht viel handeln können. -
Eingruppierung öffentlicher Dienst, wann ist es eine höhere Gruppe?
tTt antwortete auf Yv_nne's Thema in IT-Arbeitswelt
Klingt so, als ob sich viele darauf beworben haben und HR dadurch etwas im Chaos ist. Grundsätzlich eine gute Bezahlung für die Tätigkeiten, aber Schulalltag kann auch ziemlich stressig sein. Wäre natürlich auch ein ordentlicher Sprung von EG6 zu EG10. Wünsche dir viel Erfolg bei der Bewerbung! -
Beispiele "Sonstiger Beschäftigter" im öffentlichen Dienst
tTt antwortete auf lowsounder's Thema in IT-Arbeitswelt
Und was sagt dein/e direkte/r Vorgesetzte/r dazu? Erfolgsversprechend wäre es doch, das im Personalgespräch anzusprechen und wie darauf zugearbeitet werden kann, dass du schlussendlich höhergruppiert wirst... Dein/e Vorgesetzte/r hat sicherlich auch noch andere Möglichkeiten. Wirkt zudem gleich ganz anders, wenn das eine dritte Person für dich einfordert. Ich würde es zumindest probieren, um zu sehen ob man dich (be-)fördern will oder nicht... So kennst du den Standpunkt und weißt, ob es nur Personalabteilung ablehnt oder auch dein/e direkte/r Vorgesetzte/r. -
Beispiele "Sonstiger Beschäftigter" im öffentlichen Dienst
tTt antwortete auf lowsounder's Thema in IT-Arbeitswelt
Du musst nachweisen, dass du Erfahrungen gesammelt hast, die dir ein ähnlich breites Wissen wie es ein Bachelor-Studium (Fachrichtung auswählen, z.B. Informatik) vermittelt und dich die Verwaltung auf alle gleichwertig anfallenden Posten setzen kann. Die Anerkennung ist schwierig und daher eine Einzelfallprüfung, da jeder Lebenslauf verschieden ist. Ich habe mittlerweile drei verschiedene Vorgehensweisen bei Bundesbehörden kennengelernt. Dementsprechend wird dir eine Vorlage einer anderen Kommunal-, Landes- oder Bundesbehörde nur wenig bringen. Die Entscheidung ist im billigen Ermessen (d.h. unter Abwägung beider Interessen) von der zuständigen Behörde zu treffen, ob diese Voraussetzungen objektiv vorliegen. Hast du denn innerhalb der Behörde bzw. IT-Abteilung verschiedene Aufgaben wahrgenommen oder bist du seither Spezialist in deinem Bereich? Auch in Bezug auf die gleiche Wertigkeit? Als Spezialist wird es knapp, da ja zumeist die Spezialisierung in nur einem Teilgebiet laut bisheriger Rechtsprechung als nicht ausreichend angesehen wird. Problemfall IT: Die IT ist Spezialistenprinzip und die Verwaltung eigentlich Generalistenprinzip. Such dir ein Studiengang heraus, dessen Wissen der einzelnen Module du durch Fortbildungen und Schulungen als quasi gleichwertig definieren bzw belegen kannst. Insgesamt ein schwieriges Unterfangen. Wünsche dir viel Erfolg dabei! Ist bei mir das Gleiche: EG11 wird bezahlt nach EG10, meine aktuelle Behörde erkennt nach 6 Jahren auf dem EG11 Dienstposten die Gleichwertigkeit an und gruppiert mich dann hoch, obwohl die Gerichte den reinen Zeitablauf als nicht ausreichend anerkennen für den sonstigen Beschäftigten. Bin gespannt, wie das meine zukünftige Behörde regelt... -
Eingruppierung öffentlicher Dienst, wann ist es eine höhere Gruppe?
tTt antwortete auf Yv_nne's Thema in IT-Arbeitswelt
Schau dir doch die Eingruppierungen entsprechend an! Die Unterschiede zwischen Klein- und Großstadt sind i.d.R. maximal 1EG. Richtig ist auch, dass es vor allem bei den Beamten auf die Anzahl der zu leitenden Mitarbeiter/Beamte ankommt. Bei den EntgO‘en von Bund und Kommunen sind es meist mindestens 3 „Untergebene“ mit EGxx in den entsprechendenen Fallgruppen... Was in der kleinen Gemeinde EG10 ist, kann bei der größeren Gemeinde EG11 sein, da das Tarifmerkmal „besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt“ erfüllt sein kann. Das ist sber schwammig und lässt juristisch viel Luft für Auslegungen... -
Eingruppierung öffentlicher Dienst, wann ist es eine höhere Gruppe?
tTt antwortete auf Yv_nne's Thema in IT-Arbeitswelt
Ich htte hunger während ich es geschrieben hatte ? müsste eigentlich Stakeholder heißen, ich wusste irgendwas war falsch ? -
Eingruppierung öffentlicher Dienst, wann ist es eine höhere Gruppe?
tTt antwortete auf Yv_nne's Thema in IT-Arbeitswelt
Die Arbeit bleibt die gleiche, es ist nur zu prüfen, ob sich daraus ein Heraushebungsmerkmal ableiten lässt oder nicht... Das kann er, will er nur nicht, da kaum jemand eine Entscheidung treffen möchte und es letztlich Arbeit bedeutet. Er müsste sich natürlich auch vor dem Kontrollgremium (Steakholder) dafür verantworten. Reicht der Stellenplan nicht aus muss eine Priorisierung durchgeführt werden, was liegen bleibt und was nicht. Der Arbeitgeber hat stets mehrere Möglichkeiten. Entweder er passt den GVPL an und der/die Kollege/in wird höhergruppiert oder die Aufgaben werden, sofern möglich, gesplittet bzw umverteilt. Aufgrund des Sparsamkeitsprinzips ist er zu letzterem verpflichtet, sofern möglich. -
Eingruppierung öffentlicher Dienst, wann ist es eine höhere Gruppe?
tTt antwortete auf Yv_nne's Thema in IT-Arbeitswelt
Kommen bei der Prüfung Tätigkeiten heraus, die der EG10/11/12 entsprechen, ist der Stellenplan entsprechend einzurichten. Das ist eben die Tarifautomatik. -
Eingruppierung öffentlicher Dienst, wann ist es eine höhere Gruppe?
tTt antwortete auf Yv_nne's Thema in IT-Arbeitswelt
Für Beamte korrekt, für Tarifbeschäftigte hingegen falsch. Der Stellenplan ist nur für Beamte bindend, für TBe ist der Stellenplan nach den auszuübenden Tätigkeiten anzupassen. Grundsätzlich gilt immer die Tarifautomatik! Bezahlt wird nach den auszuübenden Tätigkeiten. Hier kommt die juristische Feinheit zum tragen, denn Papier und Praxis weichen zumeist sehr deutlich voneinander ab. @Yv_nne Du liegst mit deiner Vermutung sehr richtig, alles was nicht in deiner TD steht, musst du auch nicht ausführen. Das ist allerdings ein schmaler Grat zwischen Höhergruppierung und Arbeitsverweigerung. Wann immer dein Chef dir die Arbeit anordnet, entsteht ein Vergütungsansprach mit ggf. Höhergruppierung. Nächste juristische Feinheit: Unsere Referatsleiter sind nicht befugt, mir rechtswirksam zusätzliche Aufgaben zu übertragen, die nicht von der TD gedeckt sind. Die Übertragung dieser obliegt ausschließlich unserer Personalabteilung. Widersetzt sich ein Referatsleiter, macht er/sie sich regresspflichtig gegenüber der Behörde! Ich denke, das wird bei euch ähnlich sein. Und zu guter Letzt: Die Darlegung einer falschen Eingruppierung obliegt im Rechtsfall leider immer beim Beschäftigten. Sprich, du musst die höherwertigen Aufgaben im Zweifel beweisen können. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage ist deshalb schwierig und selbst mit erfahrenen Rechtsanwälten eine heikle Sache. Das geht auch umgekehrt, oftmals werden höherwertige Aufgaben von der Personalabteilung entzogen um kein Vergütungsanspruch auszulösen. Schon mehrfach so erlebt bei verschiedenen Behörden. Das ist natürlich schon traurig, wenn der Chef nicht hinter seinen Beschäftigten steht. Aber das ist leider eher Normal im öD... Wie man so in Zukunft das Personal halten will, ist mir echt schleierhaft. Zum Glück gibt es auch positive Ausnahmen. Man muss nur etwas suchen, aber auch etwas Glück haben...