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Nr. 341 - Selbst die Soap kann dem EM Wahn nicht entkommen


dgr243

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Erstens ist das Autobahn und da darf man mit Fahrrad ja nicht drauf fahren

StvO sagt dazu:

§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;

Kraft ist vorhanden, ich erinnere an die Armdiskussion.

Bauartbedingt > 60km/h müsste man mal begutachten lassen, aber ich vermute, dass das hier daran scheitert, dass das nur im freien Fall erreicht werden kann.

Also bleibt nur Landstrasse, da ist zugleich auch die Kühlmittelversorgung (Schatten und Wasser) vermutlich besser.

Ich glaub setzt carw sich doch ins Auto nur um vorbei zu komemn und mich zu töten :bimei

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@dgr:

Kraftfahrzeug ist aber leider anders definiert.

Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind

1. Kraftfahrzeuge: nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden;[...]

Quelle: Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) §2

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