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Jobwechsel nach unbezahlten Urlaub (corona)

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

 

aus GrĂŒnden u.A. Corona-Krise ist es dazu gekommen, dass ich 3 Monate unbezahlten Urlaub nehmen musste. Wenn ich danach meinen Arbeitgeber wechseln wollen wĂŒrde, wĂ€re es fĂŒr den neuen Arbeitgeber ersichtlich durch irgendwelche Arbeitspapiere/dokumente?

 

Danke!

-

CodingPeanut

  • Autor

Ok. Ich nehme jetzt 3 Monate unbezahlten Urlaub, danach wechsel ich meinen Abreitgeber. Wenn ich es meinem zukĂŒnftigen Arbeitgeber nicht selber mitteile, bekommt er die 3 Monate unbezahlten Urlaub ĂŒberhaupt mit? Bewerbung/Arbeitsvertrag etc. passiert sozusagen wĂ€hrend des unbezahlten Urlaubs. Ich hoffe es ist verstĂ€ndlicher.

vor einer Stunde schrieb Enno:

Warum unbezahlten Urlaub?
Dein Chef kann dich zu unbezahltem Urlaub nicht zwingen.
Entweder er beschÀftigt dich oder er macht Kurzarbeit. Dann bekommst du immerhin 60/67% von der Arbeitsagentur.

This... Ich glaube du hast dich da ganz ĂŒbel fĂŒr dumm verkaufen lassen und dein Chef hat dich ziemlich ĂŒbel verarscht. Selbst wenn er dir mit einer KĂŒndigung gedroht hĂ€tte wĂ€re das besser gewesen, immerhin hĂ€ttest du noch ALG bekommen.

Bearbeitet von Albi

Was ist denn der Grund warum du 3 Monate unbezahlten Urlaub nehmen "musst"?

Der AG kann dich dazu nicht zwingen, der kann dich nur beschĂ€ftigen, in Kurzarbeit schicken oder kĂŒndigen.

Wenn es private GrĂŒnde sind, und du eh wechseln willst, wĂ€re es möglicherweise besser mit dem Chef offen zu reden und ihn zu bitten dich zu kĂŒndigen, damit du wenigstens ALG1 beziehen kannst. Allerdings weiß ich nicht genau, wie das mit der Arge ist, ob man in jedem Fall KĂŒndigungsschutzklage einreichen mĂŒsste, oder wie die das sehen.

vor einer Stunde schrieb Maniska:

Allerdings weiß ich nicht genau, wie das mit der Arge ist, ob man in jedem Fall KĂŒndigungsschutzklage einreichen mĂŒsste, oder wie die das sehen.

Um ALG beziehen zu können MUSST du nicht klagen. Die Klage ist ja nur dafĂŒr da wenn du meinst unberechtigterweise gekĂŒndigt worden zu sein. In der KĂŒndigung muss nur klar stehen das es von AG Seiten aus geht (damit auch dem Amt klar ersichtlich ist das es sich um eine KĂŒndigung seitens des Arbeitsgebers handelt) und natĂŒrlich mit einem Grund. Akzeptierst du den Grund stillschweigend wird das Amt dir nicht sagen: Klag das ein sonst kriegst du nichts. Unterschreibst du als Arbeitnehmer natĂŒrlich einen Aufhebungsvertrag...dann bist du selbst dran Schuld wenn das Amt sagt: Sperre.

vor einer Stunde schrieb Maniska:

Wenn es private GrĂŒnde sind, und du eh wechseln willst, wĂ€re es möglicherweise besser mit dem Chef offen zu reden und ihn zu bitten dich zu kĂŒndigen, damit du wenigstens ALG1 beziehen kannst. Allerdings weiß ich nicht genau, wie das mit der Arge ist, ob man in jedem Fall KĂŒndigungsschutzklage einreichen mĂŒsste, oder wie die das sehen.

Da muss man recht vorsichtig sein, das muss quasi wasserdicht sein, damit es keine Sperre gibt. Keine arbeitnehmerseitige KĂŒndigung und kein Aufhebungsvertrag, da sonst 12 Wochen Sperre beim ALG1 drohen. Alles, wo die Arbeitsagentur das so drehen kann, dass man in irgendeiner Weise an der Beendigung des ArbeitsverhĂ€ltnisses mitgewirkt hat, kann zu einer Sperre fĂŒhren.  

vor 6 Minuten schrieb Ma Lte:

Alles, wo die Arbeitsagentur das so drehen kann, dass man in irgendeiner Weise an der Beendigung des ArbeitsverhĂ€ltnisses mitgewirkt hat, kann zu einer Sperre fĂŒhren.  

Deswegen ja auf jeden Fall kĂŒndigen lassen, nicht selbst kĂŒndigen.

Und ob ein "nicht gegen die KĂŒndigung vorgehen" von der Arge als mitwirken interpretiert werden kann weiß ich nicht, in der Situation war ich noch nie. Deswegen mein Einwand ob das so gehen wĂŒrde wie ich mir das vorstelle.

vor 11 Minuten schrieb Maniska:

Und ob ein "nicht gegen die KĂŒndigung vorgehen" von der Arge als mitwirken interpretiert werden kann

Nein.

vor 39 Minuten schrieb Ma Lte:

kein Aufhebungsvertrag, da sonst 12 Wochen Sperre beim ALG1 drohen

Selbst mit einem - entsprechend formulierten - Aufhebungsvertrag kann diese Sperre verhindert werden.

 

@CodingPeanut warum nimmst du unbezahlten Urlaub? Du beachtest, dass die Sozialversicherungspflicht weiter besteht und du dich selbst versichern und die BeitrÀge bezahlen musst?

Ja, er kann es mitbekommen. Denn dein alter Arbeitgeber muss dir deinen genommenen Urlaub bescheinigen. Da du wÀhrend deines unbezahlten Urlaubs aber keinen Anspruch erwirbst, fallen diese 3 Monate Urlaubsanspruch bei deinem Noch-Arbeitgeber weg. und du hast nur (n-3)/12 Anspruch...

Vielleicht ist das VerhĂ€ltnis so gestört, dass er unter keinen UmstĂ€nden dort bleiben möchte. Und der AG will ihn nicht kĂŒndigen und auch nicht freistellen.

Unbezahlter Urlaub ist aber die (finanziell) schlechteste aller Möglichkeiten. Alleine die KV-BeitrĂ€ge fĂŒr 3 Monate sind vollstĂ€ndig selbst zu entrichten; da gibt es dann keinen AG-Anteil mehr, der den Betrag schmĂ€lert. In diesem Fall unbedingt - sofern verheiratet - ĂŒber deinen Partner familienversichern. Das wĂ€ren sonst beim Maximalbetrag 2.100 EUR in 3 Monaten. Das Geld ist, meiner Meinung nach, wo anders deutlich besser angelegt.

Ich wĂŒrde daher, sofern das Kind nicht bereits im Brunnen ist, ganz, ganz stark ĂŒber andere Lösungen nachdenken.

Bearbeitet von Kwaiken

vor 24 Minuten schrieb Kwaiken:

Vielleicht ist das VerhĂ€ltnis so gestört, dass er unter keinen UmstĂ€nden dort bleiben möchte. Und der AG will ihn nicht kĂŒndigen und auch nicht freistellen.

Dann ist "selbst kĂŒndigen" aber auch eine Spur weniger k*acke. Selbst mit den 3 Monaten Sperre steht er am Ende besser da...

Kann aber auch sein, dass der TE schon gekĂŒndigt hat (3 Monate KĂŒndigungsfrist), der AG ihn weder Freistellen noch sonst was will und der TE deshalb in den unbezahlten Urlaub "flĂŒchtet". Wobei ich persönlich da zumindest 6 Wochen "gelb" nehmen wĂŒrde...

Am 23.5.2020 um 21:40 schrieb CodingPeanut:

Wenn ich danach meinen Arbeitgeber wechseln wollen wĂŒrde, wĂ€re es fĂŒr den neuen Arbeitgeber ersichtlich durch irgendwelche Arbeitspapiere/dokumente?

Um deine Frage zu beantworten ... Nein. Du bist ganz normal angestellt. Das musst du im Lebenslauf nicht erwÀhnen. Im Arbeitszeugnis sollte das auch nicht stehen bzw. du kannst verlangen, dass es entfernt wird. Ist ja nur Urlaub - spielt keine Rolle, ob bezahlt und wie lange der Urlaub ist.

vor 9 Stunden schrieb Maniska:

Wenn es private GrĂŒnde sind, und du eh wechseln willst, wĂ€re es möglicherweise besser mit dem Chef offen zu reden und ihn zu bitten dich zu kĂŒndigen, damit du wenigstens ALG1 beziehen kannst.

RĂ€tst du hier offen zu Sozialbetrug?

vor 15 Stunden schrieb Th0mKa:

RĂ€tst du hier offen zu Sozialbetrug?

Warum? Der Chef möchte ihn ja kĂŒndigen. Dann kann er das auch machen, ohne den Mitarbeiter durch unbezahlten Urlaub in das Sozialabgaben-Martyrium zu schicken. Ist ja nicht so, als hĂ€tte er in der Zeit vorher keine Sozialabgaben geleistet und will sich nun an der harten Arbeit Anderer gĂŒtlich tun ...

Bearbeitet von Kwaiken

  • 4 Wochen spĂ€ter...
  • Autor

Ups, ich bin kein guter Forummensch, sorry! Zwischem meinem AG und mir ist alles ok, tatsĂ€chlich hat es andere private GrĂŒnde und das ich die Sozialversicherung selber trage ist auch ok. FĂŒr mich ging es einfach nur darum, ob ich das dann erkĂ€ren muss oder nicht. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann es sein aber muss es nicht , je nachdem ob nach Urlaubsbescheinigugn gefragt wird. Danke fĂŒr eure Antworten.

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