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Weggestrichener Handlungsschritt nicht angegeben


ilir

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Hallo , 

ich hatte am 19.06 Prüfung bei IHK Braunschweig . Die nicht bearbeiterten Aufgaben habe ich geschtrischen aber ich habe vorne auf dem Deckblatt nicht Handlungsschrittenummer eingetragen . Der Grund war dass ich es nicht verstanden habe. ich habe einfach leer gelassen . 

Was passiert ? wird die Prüfung bewertet oder keine Punkte bekomme ? 

weisst jemand genau ? 

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Soweit ich mich entsinnen kann:

Bei fehlender oder nicht eindeutiger Kennzeichnung auf dem Deckblatt gilt der 5. Handlungsschritt als nicht bearbeitet. Wenn du den ohnehin streichen wolltest, Glück gehabt, falls nicht... aua.

Bearbeitet von Visar
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vor 2 Stunden schrieb MasterCyrus:

Solange du offensichtlich einen Handlungsschritt nicht bearbeitet hast, wird dieser gestrichen.

Hör auf so einen Blödsinn zu schreiben, manche würden so einem Beitrag Vertrauen schenken.

Hast du keinen wegzustreichenden Handlungsschritt angegeben, wird automatisch der letzte (5) weggestrichen. Da ist nichts mit "Ach ist doch klar, dass er die 3 nicht bearbeitet hat, komm, wir schreiben ihm die 3 als weggestrichenen Handlungsschritt rein." Genau das geht eben nicht, die Regularien sind klar gesetzt.

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vor 17 Minuten schrieb varafisi:

Hör auf so einen Blödsinn zu schreiben, manche würden so einem Beitrag Vertrauen schenken.

Hast du keinen wegzustreichenden Handlungsschritt angegeben, wird automatisch der letzte (5) weggestrichen. Da ist nichts mit "Ach ist doch klar, dass er die 3 nicht bearbeitet hat, komm, wir schreiben ihm die 3 als weggestrichenen Handlungsschritt rein." Genau das geht eben nicht, die Regularien sind klar gesetzt.

Also mir wurde das so erklärt, dass es ja immer noch Menschen sind, welche GA 1 und GA 2 korrigieren (wie Stefan Macke geschrieben hat) und wenn man wirklich alle Handlungsschritte bis auf einen bearbeitet und den anderen komplett unbearbeitet lässt, die Prüfer so kulant sein sollten dies zu erkennen und zu streichen. Ich gebe dir Recht, dass der Post von mir ein bisschen unglücklich formuliert war, weil es nicht in JEDEM Fall so ist und es bestimmt auch Prüfer gibt, die eben nicht so kulant sind.

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vor einer Stunde schrieb varafisi:

Hast du keinen wegzustreichenden Handlungsschritt angegeben, wird automatisch der letzte (5) weggestrichen.

Kann ich nicht so bestätigen. Ich habe damals auch nur durchgestrichen und habe vorne nichts eingetragen. Wenn man mir den letzten gestrichen hätte, wäre da sicherlich ne schlechte Note rausgekommen.

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vor 49 Minuten schrieb MasterCyrus:

Also mir wurde das so erklärt, dass es ja immer noch Menschen sind, welche GA 1 und GA 2 korrigieren (wie Stefan Macke geschrieben hat) und wenn man wirklich alle Handlungsschritte bis auf einen bearbeitet und den anderen komplett unbearbeitet lässt, die Prüfer so kulant sein sollten dies zu erkennen und zu streichen. Ich gebe dir Recht, dass der Post von mir ein bisschen unglücklich formuliert war, weil es nicht in JEDEM Fall so ist und es bestimmt auch Prüfer gibt, die eben nicht so kulant sind.

Hatte meine Ausbildungsleiterin (und IHK Prüferin) auch so gesagt gehabt

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Bedenke, dass die Prüfung auch nicht von einem IHK-Prüfer kontrolliert wird, sondern von einem Berufsschullehrer.

Die sind entspannter drauf, mach dir keine Sorgen.

 

Bei uns wurde aber auch mittendrin gesagt, dass wir nicht vergessen dürfen die Prüflingsnummer aufm Deckblatt zu schreiben, sonst kann die Prüfung nicht zugeordnet werden und man bekommt 0 Punkte. 

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vor 9 Minuten schrieb tayz:

Bedenke, dass die Prüfung auch nicht von einem IHK-Prüfer kontrolliert wird, sondern von einem Berufsschullehrer.

Die sind entspannter drauf, mach dir keine Sorgen.

 

Bei uns wurde aber auch mittendrin gesagt, dass wir nicht vergessen dürfen die Prüflingsnummer aufm Deckblatt zu schreiben, sonst kann die Prüfung nicht zugeordnet werden und man bekommt 0 Punkte. 

Bist du dir da sicher? Ich habe noch nie gehört, dass es ausschließlich von Berufsschullehrern korrigiert wird?!

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vor 1 Stunde schrieb tayz:

Bedenke, dass die Prüfung auch nicht von einem IHK-Prüfer kontrolliert wird, sondern von einem Berufsschullehrer.

Diese Aussage ist so wie sie hier steht falsch. Allerdings können Berufsschullehrer natürlich auch gleichzeitig IHK-Prüfer sein. Der Ausschuss muss nämlich paritätisch aus Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Berufsschullehrer zusammengesetzt sein. Daher kann es sein, dass deine Prüfung von einem Lehrer korrigiert wird. Die Chance dafür liegt also bei einem Drittel. 😉

In vielen Ausschüssen wird allerdings nicht die gesamte Prüfung von einer Person korrigiert, sondern eine Person korrigiert eine Aufgabe (z.B. GA1, HS1) über alle Prüfungen hinweg. Somit ist eine bessere Vergleichbarkeit der Bewertung gegeben.

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vor 43 Minuten schrieb stefan.macke:

Diese Aussage ist so wie sie hier steht falsch. Allerdings können Berufsschullehrer natürlich auch gleichzeitig IHK-Prüfer sein. Der Ausschuss muss nämlich paritätisch aus Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Berufsschullehrer zusammengesetzt sein. Daher kann es sein, dass deine Prüfung von einem Lehrer korrigiert wird. Die Chance dafür liegt also bei einem Drittel. 😉

In vielen Ausschüssen wird allerdings nicht die gesamte Prüfung von einer Person korrigiert, sondern eine Person korrigiert eine Aufgabe (z.B. GA1, HS1) über alle Prüfungen hinweg. Somit ist eine bessere Vergleichbarkeit der Bewertung gegeben.

Der Ausschuss, den du hier beschreibst, hat sich für die mündliche Prüfung zusammengesetzt.

Ich beziehe mich aber nur auf die schriftliche Prüfung.

Wegen der aktuellen Corona Situation wird die Berufsschule die Korrektur übernehmen.

Bearbeitet von tayz
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vor 13 Minuten schrieb tayz:

Wegen der aktuellen Corona Situation wird die Berufsschule die Korrektur übernehmen.

Kannst du dazu bitte einen Link zu einer offiziellen IHK Seite liefern? @stefan.macke ist m.W. aktiver Prüfer und sollte von so einer Regelung Kenntnis haben.

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vor 3 Stunden schrieb tayz:

So zu 80% sicher, hab die Info nicht schwarz auf weiß stehen :)

Vielleicht ist das aber von IHK zu IHK unterschiedlich, idk. 

Machst jetzt ein auf Mr. Mysterious? Wer mit solchen wilden Aussagen kommt, darf sie auch gerne mit Fakten belegen. Wenn es dir ein Bekannter erzählt hat, dann kann man das auch gerne mitteilen. "Zu 80%" lol.

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Stefan hat das korrekt erklärt. Ein PA ist paritätisch besetzt und dazu gehört auch eine Schulvertreter. Die Note in diesem Prüfungsteil wird nach meiner Erfahrung nur duch die Lehrer vergeben. Im Zweifel durch zwei Benotungen.

Die anderen Prüfer sehen weder die Arbeiten noch die Bewertung. Wir bekommen nur die Noten und übernehmen dann

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vor 15 Minuten schrieb 0x00:

@charmanta Meintest du nicht Freitag im Chat, dass ihr nur die Dokus und mündliche macht und die Berufsschule die schriftliche korrigiert? Oder war das auf was anderes bezogen? Mir kommt die Aussage auch irgendwie bekannt vor...

Hier werden ja Sachen die Welt gesetzt, meine Güte. Wenn der Berufsschullehrer (sowie meiner es z.B. ist) ein Prüfer ist, korrigiert er natürlich auch die Prüfung. Aber kein Berufsschullehrer korrigiert Prüfungen, wenn er kein Prüfer ist. Wobei ich froh bin, dass sie das nicht tun. Oftmals ist das Wissen der Berufsschullehrer schlichtweg falsch. Oft selber im Unterricht erlebt. Mein Ausbilder (ebenfalls Prüfer in Niedersachsen) ist jedenfalls zur Korrektursitzung hin der jetzigen Prüfung.

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vor 4 Minuten schrieb varafisi:

Hier werden ja Sachen die Welt gesetzt, meine Güte. Wenn der Berufsschullehrer (sowie meiner es z.B. ist) ein Prüfer ist, korrigiert er natürlich auch die Prüfung. Aber kein Berufsschullehrer korrigiert Prüfungen, wenn er kein Prüfer ist. 

Das war mir schon bewusst. Ich dachte nur, dass vielleicht nur die Berufsschullehrer des Prüfungsausschusses für die Korrektur der schriftlichen Prüfung verantwortlich sind, während die AG und AN Vertreter andere Aufgaben haben (Lesen der Dokus etc.)

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So die Herrschaften, dann schauen wir doch mal ins Gesetz! :-D

Zitat

(2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören.

https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44185.htm

 

Zitat

Der Prüfungsausschuss fasst die Beschlüsse über
1.    die Noten zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, die er selbst abgenommen hat,
2.    die Noten zur Bewertung der Prüfung insgesamt sowie
3.    das Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44187.htm

 

Zitat

Der Prüfungsausschuss oder die Prüferdelegation kann einvernehmlich die Abnahme und Bewertung einzelner schriftlicher oder sonstiger Prüfungsleistungen, deren Bewertung unabhängig von der Anwesenheit bei der Erbringung erfolgen kann, so vornehmen, dass zwei seiner oder ihrer Mitglieder die Prüfungsleistungen selbständig und unabhängig bewerten.

https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44187.htm


Also zusammengefasst: Der Prüfungsausschuss bewertet alle Prüfungsleistungen, schriftlich und mündlich. Mind. 2 Prüfer müssen zu einer gemeinsamen Note kommen (das ist sogar erst 2020 im neuen BBiG hinzugekommen). Von einer "Auslagerung" nur an die prüfenden Lehrer oder gar an Lehrer, die keine IHK-Prüfer sind, lese ich dort nichts. Vielleicht gibt es Corona-bedingt dieses Jahr Ausnahmen, aber die grundsätzliche Regelung sieht anders aus.

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