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Sullidor

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Alle Inhalte von Sullidor

  1. @LetaleDosis Ich würde jedem in deiner Situation zu folgendem Raten. Schließ eine Rechtsschutzversicherung ab (Die wird normalerweise erst in mehreren Monaten gültig) Schreib alle deine Stunden auf. (Mit den Mindestlohngesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet bei deiner Gehaltsstufe zu eine Zeiterfassung verpflichtet. Fragen dazu kannst du auch bei der Hotline stellen) Schreib jeden Tag Abend nur 1 Bewerbung. (Lass dein Grundgerüst eventuell mal von einem Profi kontrollieren. Solche Angebote gibt es z.B. Messen usw. auch kostenlos. Da dir der Job als Entwickler keinen Spaß macht, bewirb dich doch auch mal als IT-Admin, im Support (muss ja kein First Level Support sein), eventuell irgendwo als Projektleiter oder wenn es undbedingt die Entwicklung sein muss, versuch dich doch mal in einer anderen Sprache.
  2. Versicherung zahlt wohl nicht. Aber was genau versichert wurde, habe ich keine genauen Kentnisse drüber.
  3. Doch, hab ich inkl. Nachwirkungen. Komme ja aus der Ecke. In unserer Werkstatt tropft Wasser aus der Decke und wir haben mehrere große Pfützen. Heute hat uns der Vermieter unterrichtet, dass das Dach am Donnerstag wohl aufgrund des Starkregens runtergekommen ist und den Proberaum der Band über uns komplett geflutet hat.
  4. Wenn du für die Handouts, wie vorgeschlagenen, eine Briefdrohne benutzt hättest, wären es ganz sicher mindestens 82% geworden! 1% weniger bekommen, nur weil du zu geizig warst, dir eine High Tech Drohne zu kaufen .... Aber Spass beiseite und herzlichen Glückwunsch. Es freut mich, dass sich deine harte Arbeit ausgezahlt hat.
  5. Ich habe 40+ Umschüler in verschiedenen Situationen erlebt. Während unserer gemeinsamen Zeit beim Bildungsträger und ebenso als Vorgesetzter und Ausbilder während ihres Praktikums. Ich bin Teil eines IT-Stammtisches, zu dem wir u.a. auch unsere Azubis und Praktikanten (Umschüler) nach ihrem Abschluss einladen. Darüber habe ich dann auch zu mehreren von Ihnen noch, mehr oder minder lockeren, Kontakt. Die meisten Umschüler, die ich oder mein alter Ausbilder bisher aufnahmen, waren zwischen 30+ und 50+. Dazu kommen noch Kontakte zu einigen wenigen Personen die mit 30+ bis 40+ eine normale Ausbildung beendet haben. Ich möchte hier jetzt auch nicht auf die Pro und Kontras von Ausbildung gegen Umschulung eingehen. Auch gilt folgendes natürlich nicht für jeden, der das Glück hat direkt übernommen zu werden oder wirklich durchgehend exzellente Noten in allen Abschlussprüfungen vorzuweisen hat. Da solltest du n deinem Alter übrigens vorzugsweise hinarbeiten. Denn meiner Erfahrung nach, ändert sich das komplette „Spiel“ ab einer gewissen Altersgrenze und es gibt kaum noch einen nennenswerten Unterschied zwischen jemanden, der über mit 40 in einer Umschulung oder in einer Ausbildung seinen Abschluss gemacht hat. So wie ich es erlebt habe, hat mit 40+ jeder frische Fachinformatiker gleichschlechte Karten. Es wird also leider deutlich härter für dich nach dem Abschluss eine Stelle zu finden. Überraschenderweise landeten übrigens nahezu alle mir bekannten Personen über 40 und mit einem Abschluss zum Fachinformatiker im Support oder in der Weiterbildungsbranche. Ich habe keine Ahnung ob es was zu bedeuten hat, aber das deckt sich ja hervorragend mit deinen Vorlieben. Und deine Vorbildung als „Handwerksmeister, Selbständigkeit, Pädagogik, Tagesvater, Studium Grundschullehramt“, auch wenn abgebrochen, kommen dir hier sicherlich stark entgegen. Ein Dozent für IT-Berufe, der neben seinem Fachinformatiker einen Abschluss als Handwerksmeister hat, selbständig war und dann auch noch pädagogisch vorbelastet ist, da kann ich mir sogar sehr gut vorstellen, dass du in dem Bereich gute Chancen hast. Eine kleine Warnung habe ich hierbei aber trotzdem noch. Das einzige was in der Gruppe der 40+ Umschüler und Azubis öfters vorkommt und was du dringendst vermeiden solltest, ist dich aufgrund deines Alters aufzuspielen. Es kann dir sehr wohl passieren, dass dir eine Fachkraft oder ein Ausbilder mit Anfang 20 oder Anfang 30 gegenübersteht. Und diesem dann zu sagen, man habe mehr „Lebenserfahrung“ und lasse sich von so einem „Kind“ nichts sagen, endet immer schlecht für den Umschüler oder den Azubi. Selbst ein Azubi im 3. Lehrjahr wird üblicherweise mehr Erfahrung und Fachwissen besitzen als du am Anfang eines Praktikums. Das ist aber kein Problem. Dafür machst du ja dieses Praktikum. Ich habe übrigens auch noch von keinem dieser Leute gehört, dass sie einen Job in der IT behalten konnten. Ich drück dir auf jedem Fall die Daumen und lass dich auf keinen Fall unterkriegen. Deinen Wunsch nach Verbesserung und Aufstieg sieht man deinem Lebenslauf bereits an. Zieh das motiviert durch, mach deinen Abschluss, dann schnapp dir deine Kinder und dann ruft Irland. Lass dir hierfür am besten gleich von deiner IHK das Abschlusszeugnis in Englisch ausstellen. Dies muss bei den meisten Kammern im Vorfeld beantragt werden.
  6. Ich hab da nur mitbekommen wie es bei einem Umschüler zum Hörgeräteakustiker lief. Und im Gegensatz zu einer Umschulung bei einem Bildungsträger, musste er für eine duale Umschulung eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, indem sich ein Betrieb der Agentur für Arbeit gegenüber verpflichtete den zukünftigen Umschüler nach Beendigung der Umschulung für 2 Jahre lang in eine sozialversicherte Anstellung zu übernehmen. Da sein Bruder jedoch ein solches Unternehmen besaß, war dies glücklicherweise kein Problem. Ein weiterer Bekannter hat bei gleicher Agentur auch eine über Bildungsgutschein geförderte Ausbildung, ähnlich einer dualen Umschulung, zum Altenpfleger nicht erhalten, weil er keine solche Bestätigung von einem Altenheim beschaffen konnte. Lange Rede kurzer Sinn, ich hab bisher auch nur gehört, dass es sehr viel schwerer bis unmöglich ist solch eine Umschulung von der Agentur finanziert zu bekommen.
  7. Willst du da NETTO oder BRUTTO einklagen? Mal abgesehen davon, dass ich denke Geld von der IHK einzuklagen, deine Chancen auf Erfolg noch einmal schwächt. Und deine Kosten, gerade bei einer Niederlage, zusätzlich in die Höhe treibt.
  8. Wie gesagt, es wurde von mir nur überflogen und ist bald über 10 Jahre her. Aber ich denke ich erinnere mich daran, dass es dabei um die Weiterbeschäftigung im Betrieb ging (bei ihm unrelevant) und wie er sich für die nächste Prfüung anmeldet.
  9. Dito. Ich habe ebenfalls nur einen Zettel bekommen, wo drinstand, dassich habe bestanden, inkl der Noten in %. Ich habe aber den Bescheid eines Mitprüflings gesehen, der durchgefallen ist. Dort stand ebenfalls keine Erklärung. Aber er hat zusätzlich Infomationen darüber erhalten, wie es nun weitergeht. Ich hab es aber nur kurz überflogen und auch das ist jetzt schon einige Jahre her.
  10. Ich hab deine erste Aussage aber ebenso wie @KeeperOfCoffee verstanden. Und auch eine Dienstleistungen für einen Freund innerhalb seines Gewerbes, kann sehr wohl als "Freundschaftdienst" aufgefasst werden und über eine Privatrechnung laufen. Einige unserer Freunde helfen uns immer mal wieder bei unseren Auftritten. Dafür bekommen sie eine kleine Aufwandsentschädigung. Das haben wir aber auch vorher mit unserem Anwalt so abgeklärt. Die Grenzen wurden mit dem Anwalt genau so abgesteckt, dass hierbei deutlich erkennbar ist, dass keine Gewinnabsichten dahinterstecken sondern wirklich nur Unkosten gedeckt werden. Aber dafür könnten uns unsere Freunde auch eine Privatrechnung stellen. Hier kommt jetzt aber das dicke ABER, mit dem ich deiner 2ten Aussage vorbehaltslos zustimme. Sie können uns auch stattdessen eine Quittung ausstellen. Und um unseren Freunden keine extra Umstände zu machen oder Nachfragen bezüglich Steuer, Gewerbeamt usw. auszusetzen, regeln wir dies auch immer einfach über eine Quittung. Und was die Gewerbeanmeldung des TE betrifft, da gibt es gleich mehrere Punkte, welche das nach meiner Auffassung u.U. nicht nötig machen. Ich beziehe mich hierbei erstmal nur auf die Definition eines Gewerbes 1. Wenn die Tätigkeit einmalig ist, können Gewinnabsichten dahinterstehen und es ist kein Gewerbe. 2. Die Tätigkeit findet öfters statt aber es steht keine Gewinnabsicht dahinter. Soll heißen, es wird wirklich nur maximal eine Aufwandsentschädigung gezahlt. 3. Er könnte seine Tätigkeit als Freiberufler anerkennen lassen. Wobei hier doch recht hohe Eintrittshürden und enge Grenzen existieren. 4. Er ist nicht selbständig sondern ein Angestellter. Hier kommt es u.A. darauf an wie selbständig der TE bei der Wahl über Zeit, Ort und bei anderen Entscheidungen ist. Und wenn ich mir das alles so betrachte, gibt es in diesem Fall nur eine sinnvolle Lösung. Der TE sollte zu einer Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen.
  11. Das finde ich übrigens auch. Verhandel definitiv darüber. Und lass dir auch keinen befristeten Vertrag andrehen. Ich würde dir auch dringend ans Herz zu legen, dich innerhalb der 2 Wochen, bis du denen Vertrag bekommst bereits weiterzubewerben. Im schlimmsten Fall bleibt alles, wie es jetzt ist. Ansonsten bekommst du eventuell ein sehr gutes Angebot und willst von dir aus wechseln. Und ansonsten kannst du solche Angebote mit in die Verhandlung nehmen. Wobei dafür 2 Wochen schon recht knapp sind.
  12. Ich würde dir dazu raten, bei den großen und deutschlandweiten Anbieter wie den TÜV - Akademien oder bei der DAA zu suchen. Diese haben meist, alleine aufgrund ihrer Größe und Bekanntheit, ein mehr oder minder gut funktionierendes QM. Die sind dann aber auch zumeist nicht besonders gut, sondern du hast nur eine erhöhte Chance dadurch an einen Kurs/Bildungsträger zu geraten, der nicht völlig Sch***** ist. Alles weitere liegt dann bei dir. Du wirst auf jeden Fall eine gehörige Portion Selbstdisziplin benötigen.
  13. Du hast also gerade ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und für dich gilt der vollständige Kündigungsschutz. Ich hab die genaueren Unterlagen dazu gerade nicht zur Hand, aber wenn ich mich richtig erinnere, hast du derzeit auch keine Probezeit und musst nach den "üblichen" bezahlt werden.
  14. Bei uns in der Hochschule werden sogar einfache Hausaufgaben so behandelt. Und meiner Meinung nach auch zu Recht. Und diese Dokumentation ist ein Teil deiner Abschlussprüfung, die dich befähigen soll einen Beruf auszuüben. Dann hat die zuständige auch noch einen Hinweis auf Ihrer Homepage, in denen der Satz " Prüfungsleistungen, die die Prüfungsteilnehmer nicht selbständig erbracht haben und die nicht als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden, stellen Täuschungsversuche im Sinne der Prüfungsordnung dar. " recht exakt auf deinen Fall zutrifft.. Ich sehe deine Chancen da eher mau. Ich bin aber auch kein Jurist. Du kannst jedoch mit ziemlicher Sicherheit annehmen, dass sich auf Seiten der IHK ebenfalls ein Jurist um die Sache kümmern wird. Und im schlechtesten Fall sitzt du am Ende alleine auf sämtlichen Kosten. Mir persönlich wäre es das nicht wert und ich würde meine Energie in ein neues Projekt stecken. Ein Nicken stellt in solch einer Situation nicht zwingend eine Zustimmung oder eine zufriedenstellende Antwort dar. Es kann auch einfach nur bedeuten, dass der Prüfer deine Antwort akustisch verstanden hat.
  15. Dir ist aber schon bewusst, dass sich einer von euch beiden, aus einem guten Grund, besser mit Gesetzen auskennt als der Durchschnitt? Und damit meine ich jetzt nicht unbedingt dich.
  16. Wenn wir 120 Kilo Kohle (zu je 20 Kilo pro Paket) für den Weihnachtsmarkt bestellen, lassen wir sie direkt in ein (immer besetztes) Büro schicken. Sie kommt normalerweise auch immer an. Bis auf einmal. Da hat ein DHL-Mitarbeiter wohl keinen Bock gehabt die Pakete zu schleppen. Da dort jeden Tag mehrere Pakete eintreffen, hat er dann alle anderen Pakete der Lieferung in das Büro gebracht (inklusive eines anderen Paketes mit Waren für uns), ist dann rausgegangen und hat einen Zettel in den Briefkasten geworfen. Die Empfangsdame konnte dies durch die Glasfront sehen und ist dann verwundert an den Briefkasten gegangen um zu sehen warum er es ihr denn nicht gleich mit abgegeben hat. Es war ein gelber Zettel. Auf dem konnte man lesen, es wäre niemand da gewesen und die Pakete müsse nun persönlich abholt werden. Das war schon ziemlich dreist.
  17. Das passiert hier bei DHL regelmäßig. Wir mussten bei einer Lieferung gleich 2x reklamieren, da der DHL-Bote das Päckchen jedes mal mit Gewalt in den Briefkasten geprügelt hat. Die Blechverpackung des Produktes war bei beiden Fällen komplett hinüber und der Inhalt angebrochen. Wir haben uns dann das Geld zurückerstatten lassen und es dann aus der Stadt besorgt. Bei dem Boten sind aber noch andere Sachen angefallen. Beschwerde bei DHL bringt scheinbar auch nichts.
  18. Dann exakt dieses so lange üben, bis es sitzt.
  19. Da du uns hier keinen Hinweis auf dein Projekt gegeben hast, sag ich einfach mal "Alles oder auch garnichts".
  20. Es wird auch der Einsatz der Medien bewertet. Wenn du also ein Tablet nutzen und den reibungslosen Betrieb gewährleisten kannst, dann hast du Chancen auf einige Extrapunkte. Die Chance dabei aufgrund technischer Probleme weniger Punkte zu bekommen, ist natürlich größer als mit Karteikarten und Präsenter.
  21. Bei der Anmeldung ist es noch völlig egal ob es ein Kleingewerbe sein soll. Das kommt erst mit dem FA. Was sich aber auf die Kosten einer Anmeldung auswirkt, sind der Ort an dem Angemeldet wird und ob es ein "stehendes Gewerbe" oder ein Reisegewerbe wird. Dazu kommen dann die Kosten für eventuelle Bescheinigungen oder Zweitschriften. Kleines Beispiel. Als wir mit unserer nebengewerblichen Selbständigkeit begannen, starteten wir mit einem reinem Reisegewerbe. Die Kosten für einen lebenslang gültigen Reisegewerbeschein inkl. mehrerer Zweitschriften lagen unter 80€. Es wurden auch keine extra Unterlagen benötigt. Mein Geschäftspartner wohnte zu der Zeit, beruflich bedingt, aber noch bei Darmstadt. Dort wird ein Reisegewerbeschein nur für max. 6 Jahre ausgestellt. Dies hätte ihn bereits ohne Zweitschriften über 300€ gekostet. Zusätzlich brauchte er eine Handvoll Bescheinigungen, die er auf eigene Kosten zu besorgen hatte. Letztendlich hätte dort für ihn eine Anmeldung für unser Kleingewerbe knapp 600€ gekostet. Und diese Kosten wären dann alle 6 Jahre auf ihn zugekommen. Er wohnt nun wieder hier und hat sich eine Karte hier im Ort machen lassen. Unsere zusätzlichr Anmeldung für ein stehendes Gewerbe hat uns um die 20€ gekostet.
  22. Ich habe es auch so verstanden, er hat damit gerechnet aufgrund der 49,5% im schriftlichen Teil zu einer mündlichen Nachprüfung eingeladen zu werden. Stattdessen hat er nach seiner Präsentation und dem Fachgespräch vom PA mitgeteilt bekommen, er hätte komplett bestanden und den Zettel in die Hand gedrückt, der die erfolgreiche Beendigung seiner Ausbildung bescheinigt. Und nun ist er etwas verwirrt, ob er wirklich bestanden hat oder ob er nochmal zur Nachprüfung muss. Aber wenn er die Bescheinigung in der Hand hat, wird er es wohl geschafft haben. Ein FIAE in unserem Jahrgang hat ebenfalls nur daher bestanden, da die IHK kaufmännisch rundete und er musste ebenfalls zu keiner Nachprüfung. Also ja, es ist möglich zu bestehen wenn man im schriftlichen Teil knapp unter den 50% hat und den praktischen Teil besteht.
  23. Die URL hat sich geändert: Studieren mit dem Abschluss als Fachinformatiker Studieren mit einer Ausbildung
  24. Die URL hat sich geändert: Studieren mit dem Abschluss als Fachinformatiker Studieren mit einer Ausbildung Daher setze ich hier, ebenso wie im Orginalpost von mir, mal die neue URL dazu.
  25. Hier mal meine Meinung aus Sicht eines Arbeitgebers. Wenn ich als Arbeitgeber jemanden neu einstelle und, auch nachträglich, ein Führungszeugnis verlange, dieses jedoch nicht bekomme, dann mache ich von meinem Recht Gebrauch, diesen jemanden innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Wenn der neu eingestellte Mitarbeiter diesbezüglich ein großes Fass aufmacht, werde ich mich fragen müssen ob dies nicht öfters passieren kann und ob dieser Mitarbeiter ins Team passt. Auch hier würde ich den Mitarbeiter wohl innerhalb der Probezeit und ohne Angaben von Gründen kündigen. Wenn ich das Führungszeugnis erhalte und dort etwas steht, was mir entweder nicht gefällt oder womit ich den neuen Mitarbeiter nicht dort einsetzen kann, wo ich möchte, mache ich ebenfalls von meinem Recht Gebrauch, diesen Mitarbeiter innerhalb der Probezeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

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