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Wie seht ihr es? Rechtlich und persönlich.


Crash2001

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Hallo zusammen,

ein Freund von mir hat mich am WE kontaktiert und mich nach meiner Meinung gefragt zu einer Situation in der er sich gerade befindet.

Es wurde wohl in einem Messenger zwischen Kollegen über andere gelästert (ist ja denke ich mal schon fast Normalfall, dass das gemacht wird heutzutage).
Da das Gerät jedoch getauscht werden sollte, wurde ein Backup davon versehentlich auf einem falschen Laufwerk (nicht Home Laufwerk, sondern Gruppen-Laufwerk) abgespeichert, es jedoch nach ca. 10 Minuten schon wieder dort gelöscht, nachdem es ihm aufgefallen war.
Irgendjemand hat nun in dieser kurzen Zeitspanne in den Sicherungsdaten in die Messenger Chatverläufe geschaut und hat dieses teils schon echt böse Lästern gefunden und es intern verteilt.
der Kumpel hat nun Zugriffe entzogen bekommen aufgrund eines Datenschutzvorfalles und hat die Tage ein Gespräch mit seinem Chef deswegen.

Dass es dumm gelaufen ist, ist wohl jedem klar und dass sein Chef bei Bekanntwerden darüber etwas unternehmen MUSS ist auch klar. Die Frage ist nur, ob es so überhaupt rechtens ist, bzw. ob er dafür überhaupt eine Abmahnung oder so bekommen darf rechtlich gesehen. Klar, geschrieben hat er die Sachen natürlich, aber es wurde ja weder absichtlich, noch bewusst von ihm verteilt, sondern das hat jemand anders übernommen. Ob dessen Identität mittlerweile bekannt ist, weiß ich jedoch auch nicht. 

Die Frage wäre halt, ob sie ihm überhaupt etwas können, da die Daten ja jemand anders in voller Absicht "illegal" verteilt hat und somit eigentlich diese Person den Datenschutzverstoß begangen hat. Es wäre doch eigentlich kein Unterschied dazu, ob die Daten widerrechtlich erlangt wurden, oder ob sie irrtümlich kurzzeitig "öffentlich" zur Verfügung standen und das jemand ausgenutzt hat.

Wie seht ihr das?

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Ich fasse mal zusammen:

PersonA lästert in Chat (mit weiteren Personen).

PersonB veröffentlicht Chatverlauf versehentlich intern.

PersonC veröffentlicht vorsätzlich, um PersonA zu schaden.

 

DS-Vergehen sehe ich bei B & C, ehrverletzendes Verhalten bei A & C - und allen weiteren am Läster-Chat beteiligten Personen.

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vor 25 Minuten schrieb Crash2001:

ein Freund von mir hat mich am WE kontaktiert und mich nach meiner Meinung gefragt zu einer Situation in der er sich gerade befindet.

Das Problem mit Hörensagen ist immer, dass irgendjemand etwas falsch wiedergibt.

Daher die Frage: Dieser Freund, von dem du sprichst, bist das du selbst? Falls nicht, wäre es nicht besser, wenn sich dein Freund direkt an uns wendet? Denn du siehst vielleicht an den Nachfragen, dass deine Schilderung nicht so ganz verständlich und nachvollziehbar ist, wer hier genau was gemacht hat.

---

Ansonsten...

Einen Verstoß hinsichtlich Datenschutz würde ich C nicht mal anlasten. Stellen wir uns vor C ist Administrator. C entdeckt auf irgendeinem NAS-Laufwerk eine Datei, die er nicht zuordnen kann, die halt nach einem Backup aussieht und liegt, wo sie nicht hingehört. C hat zwei Optionen: Er löscht die Datei, riskiert dann aber dass zu speichernde Daten für einen MA verlorengehen, oder er öffnet sie, um den MA ggf. zu kontaktieren. Beim Öffnen erkennt C dann aber direkt, dass diese Verläufe voll von toxischen Inhalten sind, die sicherlich als Mobbing o.Ä. durchgehen würden und meldet das Ganze seinem Vorgesetzten/Chef.

Das fände ich noch verhältnismäßig plausibel, würde vielleicht sogar behaupten, dass C sich richtig verhalten haben könnte. Wir wissen schließlich auch nicht, wie das Backup wo abgespeichert wurde und so weiter.

Die Rolle deines Freundes ist mir dagegen nicht ganz klar.
Hat er selbst mitgelästert? Sollte er nur das Backup machen?

Bearbeitet von Visar
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ich finde das sehr sehr seltsam, also das Ganze

Er hat es 10 Minuten auf einem öffentlichen Netzwerk gespeichert und sofort hat es jemand abgegriffen? Wieso hat der das so schnell rausgefunden? Das klingt so als ob die Person die es fälschlicherweise abgespeichert hat beobachtet wurde oder das irgendjemandem erzählt hat. Sehr strange das Ganze. Das birgt so viele Dinge zur Spekulation :)

Zum Thema: wir würden wahrscheinlich abmahnen, da sich nicht an Anweisungen gehalten wurde und Arbeitsanweisungen nicht beachtet wurden. Was da noch kommen könnte kann ich dir leider nicht sagen

 

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vor 5 Minuten schrieb Crash2001:

Er hat selber geschrieben und hat es versehentlich öffentlich abgespeichert.

lmao

Die Datenschutz-Panne wird wahrscheinlich verziehen, nachdem er eine auf den Deckel bekommt. Über das Lästern wird man sicher reden... je nachdem wie krass die Formulierungen waren.

Bei der dritten Person bin ich mir gerade nicht sicher. Wenn jeder solche Lästereien direkt melden würde, gäbe es an der Schule bald keine Schüler mehr :D Aber vielleicht war der Chatverlauf auch so heftig, dass eine Meldung angebracht war.

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vor 39 Minuten schrieb Crash2001:

Irgendjemand hat nun in dieser kurzen Zeitspanne in den Sicherungsdaten in die Messenger Chatverläufe geschaut und hat dieses teils schon echt böse Lästern gefunden und es intern verteilt

Was ist denn intern verteilen?

1. Hallo Chef, hab das hier gefunden, böse Lästerreien, bitte mal anschauen
2. Email an alle mit geheimen/anonymen Gruppen Konto (oder ähnliches): Haha seht mal der xyz wie der über EUCH ablästert, was ne Gruppensau!

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vor 40 Minuten schrieb Crash2001:

ist ja denke ich mal schon fast Normalfall, dass das gemacht wird heutzutage

Nein.

Und selbst wenn man dennoch lästert, macht man das mit vertrauenswürdigen Leuten und so, dass es nicht nachweisbar ist.

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vor 3 Minuten schrieb Visar:

Das Problem mit Hörensagen ist immer, dass irgendjemand etwas falsch wiedergibt.[...]

Ich bin mir nicht sicher, ob der Chatverlauf verteilt wurde per Mail oder wie auch immer. Da sein Chef jedoch über den Inhalt Bescheid wusste und der Kollege von ihm das selbe Gespräch hat, wird es wohl per copy & paste über irgendein Medium verteilt worden sein.

vor 3 Minuten schrieb Visar:

Daher die Frage: Dieser Freund, von dem du sprichst, bist das du selbst? [...]

Wieso war mir nur klar, dass von irgendjemandem diese Frage kommen würde. Sorry, aber wenn ich derjenige wäre, dann würde ich das auch so schreiben. 

vor 3 Minuten schrieb Visar:

[...]Falls nicht, wäre es nicht besser, wenn sich dein Freund direkt an uns wendet? Denn du siehst vielleicht an den Nachfragen, dass deine Schilderung nicht so ganz verständlich und nachvollziehbar ist, wer hier genau was gemacht hat.[...]

Ich denke die Unklarheiten sind beseitig t mittlerweile

vor 3 Minuten schrieb Visar:

[...]Einen Verstoß hinsichtlich Datenschutz würde ich C nicht mal anlasten. Stellen wir uns vor C ist Administrator. C entdeckt auf irgendeinem NAS-Laufwerk eine Datei, die er nicht zuordnen kann, die halt nach einem Backup aussieht und liegt, wo es nicht hingehört. C hat zwei Optionen: Er löscht die Datei, riskiert dann aber dass zu speichernde Chatverläufe für den MA verlorengehen, oder er öffnet sie, um den MA zu kontaktieren. Beim Öffnen erkennt C dann aber direkt, dass diese Verläufe voll von toxischen Inhalten sind, die sicherlich als Mobbing o.Ä. durchgehen würden und meldet das Ganze seinem Vorgesetzten/Chef.[...]

Ich denke mal nicht, dass ich es zu unklar geschrieben habe, sondern dass du dir irgendeine andere Situation zusammendichtest, statt zu lesen, was ich geschrieben habe. Genau so wie du es schreibst, ist es eben NICHT verlaufen.
Erstens lag die Sicherung dort ganze 10 Minuten. Zweitens muss man schon wissen, wo sich die Chatverläufe von dem Messenger befinden, und durchaus auch kriminelle Energie an den Tag legen, um in den Daten von "Fremden" einfach herumzustöbern und sie dann auch noch zu verteilen und drittens wurde das nicht dem Chef oder ihm selber gemeldet, sondern aktiv an diverse Leute verteilt und die Vorgesetzten haben das dann irgendwann mitbekommen.
Von wem die Daten sind ist problemlos nachschaubar auf einem Netzlaufwerk. Da braucht man doch nur den Usernamen anzuschauen, unter dem es gespeichert wurde. Somit würde ein verantwortungsbewusster Administrator also die Dateien für den Zugriff anderer sperren (Berechtigungen), denjenigen informieren, der es dort gespeichert hat, und nicht in seinen Daten herumstöbern. 

Es sagt jedoch viel über dich selber aus, was du schreibst, wie man hier reagieren sollte.

 

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vor 13 Minuten schrieb Rasimur:

[...]Er hat es 10 Minuten auf einem öffentlichen Netzwerk gespeichert und sofort hat es jemand abgegriffen? [...]

Das ist ja auch was ich seltsam finde. Kann natürlich Zufall sein, dass da grad wer hingeschaut hat auf dem Laufwerk und sich fragte, was die Daten da sollen. Richtig wäre es aber dann gewesen, ihn darüber zu informieren und nicht in den Daten zu schnüffeln und sie zu verteilen.

vor 13 Minuten schrieb Rasimur:

Zum Thema: wir würden wahrscheinlich abmahnen, da sich nicht an Anweisungen gehalten wurde und Arbeitsanweisungen nicht beachtet wurden. Was da noch kommen könnte kann ich dir leider nicht sagen

Die Frage ist, wen man hier abmahnen würde. Meinen Kumpel oder denjenigen, der die Daten verteilt hat. Oder beide?

Wer behauptet, dass er nicht lästert, lügt. Dass es schriftlich vorliegt, ist natürlich suboptimal.
Wer jedoch bewusst derartige persönliche Chatverläufe  unter den Mitarbeitern verteilt, der macht sich in meinen Augen schon einiges mehr strafbar - vor allem betreffend Verstoß gegen die DSGVO.

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vor 11 Minuten schrieb PVoss:

[...] Die Datenschutz-Panne wird wahrscheinlich verziehen, nachdem er eine auf den Deckel bekommt. Über das Lästern wird man sicher reden... je nachdem wie krass die Formulierungen waren.

Die Datenschutzpanne kam ja nur versehentlich zustande, also maximal fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder absichtlich. Von daher gehe ich auch nicht davon aus, dass sie wirklich geahndet wird. Bei dem Chatverlauf bin ich mir nicht sicher, wie krass gelästert wurde und was aus dem Chatverlauf überhaupt alles "an die Öffentlichkeit" gelangt ist. Ich habe ihm jedenfalls geraten, diesbezüglich nachzufragen, was denn überhaupt genau "veröffentlicht" wurde.

vor 11 Minuten schrieb PVoss:

Bei der dritten Person bin ich mir gerade nicht sicher. Wenn jeder solche Lästereien direkt melden würde, gäbe es an der Schule bald keine Schüler mehr :D Aber vielleicht war der Chatverlauf auch so heftig, dass eine Meldung angebracht war.

Die Sache ist ja, dass derjenige, der es weiter verteilt hat, in die Daten eigentlich gar nicht hätte rein schauen dürfen, sobald er wusste, dass es keine Daten für die Allgemeinheit sind. Und das kann man bei einer Datensicherung des Ordners "Dokumente und Einstellungen" wohl auf Anhieb erkennen. Somit hätte es eigentlich also gar nicht zum Anschauen der Chatverläufe kommen dürfen, wenn ich das richtig sehe.

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vor 8 Minuten schrieb Crash2001:

Oder beide?

Als Laie würde ich sagen wenn dann beide.
Ohne deinen Freund der das halt falsch abgespeichert hat wäre das ja gar nicht passiert.

vor 8 Minuten schrieb Crash2001:

unter den Mitarbeitern verteilt

Siehe meine Frage oben, wie genau wurde es verteilt. Wenn es "nur" an den Vorgesetzten war, hm weiß ich als Laie nicht genau.
An alle schicken geht natürlich gar nicht.


Stellen wir uns doch vor in dem Chat wären Rechtsradikale Sachen gepostet worden.
Und damit geht dann jemand zum Chef mit "Schau mal der Günther und Heini, die schicken sich solche Sachen".
Wäre die DSGVO wohl "ausgehebelt".
Nun ist lästern keine Straftat (soweit ich weiß), aber je nach Schwere....

PS:
Wobei:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html

Bearbeitet von Graustein
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vor 1 Minute schrieb Crash2001:

Die Frage ist, wen man hier abmahnen würde. Meinen Kumpel oder denjenigen, der die Daten verteilt hat. Oder beide?

Schwierig, ich denke bei Person B, die die es verteilt hat, ist es klar
bei Person C wird es schwierig, er kann ja sagen, dass es dort schon öffentlich lag und dann hat er es nicht in die Öffentlichkeit gebracht

 

Moralisch gesehen ist natürlich Person C der schlimmste von den beiden und so wie es sich liest die größte kriminelle Energie hat, wobei ich das Lästern von Person B auch als moralisch verwerflich halte

Über was für einen Messenger reden wir eigentlich? Die ganze Situation finde ich immer noch sehr komisch, Backup machen vom Messenger, 10 Minuten Speichern und es wird abgezogen, kann einfach so  zurückgesichert werden, Chatverläuft werden an viele Leute verteilt. Irgendwie hört es sich für mich nach einer komischen Abteilungs/Unternehmenskultur an.
Alleine schon der Gedanken jemand bei uns würde sich trauen sowas an alle zu verteilen versertzt mich in Schrecken.

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vor 2 Minuten schrieb Crash2001:

Die Frage ist, wen man hier abmahnen würde. Meinen Kumpel oder denjenigen, der die Daten verteilt hat. Oder beide?

Den Schnüffler/Verteiler auf jeden Fall abmahnen. Man liest nicht "zufällig" Chatverläufe in Backups. Das macht man absichtlich und man weiß, dass es falsch ist.

Den Lästerer abmahnen, wenn das Lästern eine gewisse (evtl sogar strafrechtliche) Grenze überschritten hat. "xy lässt immer sein dreckiges Geschirr in der Büroküche liegen und ich muss das dann immer wegräumen" ist beispielsweise moderates Lästern. Für das Andere will ich jetzt kein Beispiel geben.

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vor 13 Minuten schrieb Graustein:

Was ist denn intern verteilen?

1. Hallo Chef, hab das hier gefunden, böse Lästerreien, bitte mal anschauen
2. Email an alle mit geheimen/anonymen Gruppen Konto (oder ähnliches): Haha seht mal der xyz wie der über EUCH ablästert, was ne Gruppensau!

Ob es per E-Mail oder über Messenger verteilt wurde, weiß ich nicht. Wie es danach weiterging, ob schicken oder Mundpropaganda, weiß ich auch nicht. Das weiß er bisher ja auch noch gar nicht. Chef wurde jedenfalls wohl nicht direkt angeschrieben, was maximal das einzig richtige gewesen wäre als Alternative zum Schweigen.

vor 12 Minuten schrieb allesweg:

Nein.

Und selbst wenn man dennoch lästert, macht man das mit vertrauenswürdigen Leuten und so, dass es nicht nachweisbar ist.

Wenn man sich über Kollegen aufregt, lästert man automatisch und wenn einem jemand dauernd quer schießt (ich weiß, dass es der Fall ist) und nichts passiert, dann erst recht. Irgendwann muss man dann auch mal Frust abbauen, der sich aufgestaut hat. Ich kenne das. Nur ich habe den Frust dann eher zu Hause abgelassen und nur sehr begrenzt in der Firma mit Personen, die es genauso nervte. Wie man das macht ist halt die Frage. Ich denke mal er wird wohl daraus lernen, dass wenn er nochmal lästert, das definitiv nicht mehr schriftlich macht.

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vor 7 Minuten schrieb Crash2001:

Die Datenschutzpanne kam ja nur versehentlich zustande

Gibt es auch nicht-versehentliche Pannen?

 

Ich würde folgende Abmahnungen verstehen:

  • wegen des Lästerns
  • wegen versehentlicher Falsch-Ablage schützenswerter Daten
  • wegen vorsätzlicher Verbreitung schützenswerter Daten
  • wegen vorsätzlichen Verbreiten des Lästerns an unbeteiligte Dritte
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Meine schnelle und nicht ausführliche Google-Recherche hat ergeben, dass:

Lästereien über Kollegen, zumindest wenn sie unsachlich sind (was ja üblicherweise der Fall ist), ein Abmahnungsgrund sind. Beleidigungen können sogar, je nachdem wie schlimm, einen (fristlosen) Kündigungsgrund darstellen. 

 

Ich persönlich würde es so handhaben, dass die Lästereien sowie die vorsätzliche Verbreitung eine Abmahnung darstellen. Die versehentliche Ablage würde ich persönlich nicht ganz so eng sehen. Letztendlich hat er ja hauptsächlich sich selbst damit geschadet.

Bearbeitet von OkiDoki
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vor 8 Minuten schrieb Graustein:

Als Laie würde ich sagen wenn dann beide.
Ohne deinen Freund der das halt falsch abgespeichert hat wäre das ja gar nicht passiert.

Hätte er es absichtlich auf einem öffentlichen Laufwerk gespeichert, wäre das ja noch etwas anderes wie die aktuelle Situation.

vor 8 Minuten schrieb Graustein:

[...] Stellen wir uns doch vor in dem Chat wären Rechtsradikale Sachen gepostet worden.
Und damit geht dann jemand zum Chef mit "Schau mal der Günther und Heini, die schicken sich solche Sachen".
Wäre die DSGVO wohl "ausgehebelt".
Nun ist lästern keine Straftat (soweit ich weiß), aber je nach Schwere....[...]

Wenn du in einem Chat bist und was siehst, ist das noch eine komplett andere Situation wie wenn man die Datensicherung wo abspeichert und jemand darin herumstöbert und dabei das findet.

vor 8 Minuten schrieb Graustein:

Das würde voraussetzen, dass man es aktiv verteilt / bekannt macht, nicht versehentlich wo abspeichert und dann jemand anders das verteilt.

vor 8 Minuten schrieb Rasimur:

Schwierig, ich denke bei Person B, die die es verteilt hat, ist es klar
bei Person C wird es schwierig, er kann ja sagen, dass es dort schon öffentlich lag und dann hat er es nicht in die Öffentlichkeit gebracht[...]

Noch einmal für dich - es gibt keine Person B, sondern Person A und B ist ein und dieselbe Person. #facepalm
Person C hätte dennoch nichts in den Daten zu schnüffeln gehabt laut DSGVO und die sollte man als ITler wohl zumindest ansatzweise kennen und wissen, dass man sich strafbar macht, wenn man solche Daten unter den Kollegen verteilt.

Ich merke schon, du hast es immer noch nicht verstanden. Lass es bitte, bevor du hier Chaos rein bringst und alles verdrehst.

vor 8 Minuten schrieb Leimy84:

Den Schnüffler/Verteiler auf jeden Fall abmahnen. Man liest nicht "zufällig" Chatverläufe in Backups. Das macht man absichtlich und man weiß, dass es falsch ist.[...]

Ganz genau das meine ich auch.

vor 8 Minuten schrieb Leimy84:

Den Lästerer abmahnen, wenn das Lästern eine gewisse (evtl sogar strafrechtliche) Grenze überschritten hat. "xy lässt immer sein dreckiges Geschirr in der Büroküche liegen und ich muss das dann immer wegräumen" ist beispielsweise moderates Lästern. Für das Andere will ich jetzt kein Beispiel geben.

Na ob das schon als Lästerei angesehen wird, bin ich mir nicht sicher.
Es kamen wohl schon recht üble Schimpfworte drin vor - und zwar von beiden am Chat beteiligten Parteien.

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vor 2 Minuten schrieb Crash2001:

Hätte er es absichtlich auf einem öffentlichen Laufwerk gespeichert, wäre das ja noch etwas anderes wie die aktuelle Situation.

Wie sagt man, Dummheit schützt vor Strafe nicht? ;)

 

vor 2 Minuten schrieb Crash2001:

Wenn du in einem Chat bist und was siehst, ist das noch eine komplett andere Situation wie wenn man die Datensicherung wo abspeichert und jemand darin herumstöbert und dabei das findet.

Das war schon so gemeint wie in deinem Ausgangspost, also dass jemand da rein guckt und das dann sieht.
Warum muss jemand herumstöbern? Das hört sich so negativ an.
Dein Freund hat es öffentlich! abgelegt. Fertig. Das wäre so als ob er seinen Whatsapp Historie ausdruckt und dann legt er die im Rewe als Flyer aus. Und merkt dann erst später dass es ja gar nicht sein Verkaufsgesuch für die PS 5 war.
 

vor 6 Minuten schrieb Crash2001:

Das würde voraussetzen, dass man es aktiv verteilt / bekannt macht, nicht versehentlich wo abspeichert und dann jemand anders das verteilt.

Also ich bin kein Jurist, damit kann ich das nicht 100% beantworten.

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Ob nun Person A oder B oder C du weisst schon wen ich gemeint habe ;) Das es nur 2 Personen gibt ist mir klar.

Und zum Schnüffler: Eigentlich ist der ja egal, wir haben ja keinen Einfluss auf das was passieren wird. Wichtig war dir sicherlich, dass dein Freund Argumente und Lösungen an die Hand bekommt.

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vor 8 Minuten schrieb allesweg:

Gibt es auch nicht-versehentliche Pannen?[...]

keine Ahnung, ob die aktive Verbreitung von schützenswerten Daten als Panne zählt oder als was anders. 
Dann lass mich statt Panne ein anderes Wort verwenden. Versehentlicher oder absichtlicher Verstoß gegen die DSGVO.

vor 8 Minuten schrieb allesweg:

Ich würde folgende Abmahnungen verstehen:

  • wegen des Lästerns
  • wegen versehentlicher Falsch-Ablage schützenswerter Daten
  • wegen vorsätzlicher Verbreitung schützenswerter Daten
  • wegen vorsätzlichen Verbreiten des Lästerns an unbeteiligte Dritte

Die Frage, die sich mir stellt,  ist halt, ob das Lästern überhaupt bestraft werden darf, da ohne dass die Chatverläufe jemand verteilt hätte, ja gar kein Zugriff darauf bestanden hätte. Quasi "illegal beschaffte" Beweise.
Den Unterschied zwischen Punkt 3 und 4 sehe ich jetzt so ad hoc nicht.

vor 6 Minuten schrieb OkiDoki:

Meine schnelle und nicht ausführliche Google-Recherche hat ergeben, dass:

Lästereien über Kollegen, zumindest wenn sie unsachlich sind (was ja üblicherweise der Fall ist), ein Abmahnungsgrund sind. Beleidigungen können sogar, je nachdem wie schlimm, einen (fristlosen) Kündigungsgrund darstellen. [...]

Wenn man mit anderen Kollegen lästert und die das dann melden oder andere es mitbekommen ist das sicherlich richtig. Inwiefern die Chatverläufe hier jedoch überhaupt "beweiskräftig" nutzbar sind, da illegal beschafft, ist eine andere Frage in meinen Augen.

 

 

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