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Wie seht ihr es? Rechtlich und persönlich.


Crash2001

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vor 2 Minuten schrieb Graustein:

Dein Freund hat es öffentlich! abgelegt. Fertig. Das wäre so als ob er seinen Whatsapp Historie ausdruckt und dann legt er die im Rewe als Flyer aus. Und merkt dann erst später dass es ja gar nicht sein Verkaufsgesuch für die PS 5 war.

Bricht jemand in meine Wohnung ein und stiehlt mir was, nennt man das Einbruchsdiebstahl. Vergesse ich, meine Wohnungstür zu verschliessen, jemand dringt ein und stiehlt mir was, bleibt es aber Diebstahl. Dein Argument wäre: ja hier kann sich ja jeder nehmen was er will, es ist ja offen.

Nur weil ein Backup für alle Mitarbeiter zugreifbar ist, muss man nicht nach Chatverläufen suchen. Und schon gar nicht, Inhalte daraus gezielt weiterverbreiten.

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vor 2 Minuten schrieb Graustein:

Wie sagt man, Dummheit schützt vor Strafe nicht? ;)

Das ist schon klar. Ich denke er könnte sich auch momentan sehr stark selber in den Hintern beißen vor Ärger über seine eigene Dummheit.

vor 2 Minuten schrieb Graustein:

[...]Das war schon so gemeint wie in deinem Ausgangspost, also dass jemand da rein guckt und das dann sieht.
Warum muss jemand herumstöbern? Das hört sich so negativ an.[...]

Überlege mal, wie man sich professionell verhalten sollte, wenn man sieht, dass persönliche Daten auf einem öffentlichen Laufwerk gespeichert werden. Als Mitarbeiter ist man dazu angehalten, sich an die DSGVO zu halten und somit hat man, sobald man sieht, dass es persönliche Daten sind, die einen nichts angehen, da nicht weiter reinzuschauen. Das würde mir ja alleine schon mein Gewissen sagen, dass ich da nicht drin rum zu schnüffeln habe, sondern das versehentlich da liegt. 

vor 2 Minuten schrieb Graustein:

Dein Freund hat es öffentlich! abgelegt. Fertig. Das wäre so als ob er seinen Whatsapp Historie ausdruckt und dann legt er die im Rewe als Flyer aus. Und merkt dann erst später dass es ja gar nicht sein Verkaufsgesuch für die PS 5 war.[...]

Klar "öffentlich" abgelegt, aber eher in einer Mappe auf der "persönlich" drauf steht. Und ob es nun im privaten oder geschäftlichen Umfeld ist, macht in meinen Augen auch noch einen Unterschied.

 

 

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vor 1 Minute schrieb Leimy84:

Bricht jemand in meine Wohnung ein und stiehlt mir was, nennt man das Einbruchsdiebstahl. Vergesse ich, meine Wohnungstür zu verschliessen, jemand dringt ein und stiehlt mir was, bleibt es aber Diebstahl. Dein Argument wäre: ja hier kann sich ja jeder nehmen was er will, es ist ja offen.

Nur weil ein Backup für alle Mitarbeiter zugreifbar ist, muss man nicht nach Chatverläufen suchen. Und schon gar nicht, Inhalte daraus gezielt weiterverbreiten.

Richtig, es geht aber nicht um die Person die das öffentlich gemacht hat sondern um die Person die das öffentlich abgelegt hat.
In deinem Beispiel wird deine Versicherung z.B. nicht für den Schaden aufkommen, obwohl das Delikt gleich bleibt.
Eine Wohnung ist aber ein schlechtes Beispiel, denn die ist immer privat.
Genauso mit Diebstahl, denn virtuelle können zwar auch gestohlen werden, in dem Fall wurde aber nur eine Kopie gestohlen.

Ein anderer Vergleich wäre, jemand macht Sextapes von seiner Freundin. So die wird jetzt seine Ex. Die Bilder liegen daheim aufm Stick. Aus versehen lädt man das ganze öffentlich hoch. ein Dritter verteilt das ganze dann an die bekannten Webseiten.
Wer ist jetzt hier für was verantwortlich.

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vor 3 Minuten schrieb Crash2001:

Überlege mal, wie man sich professionell verhalten sollte

Ach komm, dein Freund lästert wild über die Arbeitskollegen und jetzt sind wir alle professionell?!
So wie jeder lästert (deine Rede - würde ich auch mitgehen, jedenfalls je nach Schwere - hier scheint es ja sehr schwer zu sein - nach deinen Angaben) so würde es bestimmt ein Haufen Leute geben die gerne Mäuschen spielen und mal Chats mitlesen.
Wo ich mitgehe ist das verteilen an andere. Das ist schon eine harte Nummer.
Wenn man harte Lästerrei an den Vorgesetzten gibt, das wäre imo ok - rein nach Gewissen.

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vor 10 Minuten schrieb Chief Wiggum:

Was mich wundert: welches Smartphone-Backup / Messenger-Backukp ist denn im Klartext lesbar?

Soweit ich weiß, war der Messenger "Jabber".
Ob im Klartext, oder ob man da noch was mit machen muss, um sie lesen zu können, weiß ich nicht.

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rechtlich kann ich nichts zu sagen...sicher wäre mir nur das ich dies vom Anwalt klären lassen würde.

Persönlich: Wenn ich in der Lage des Kumpels stecken würde, würde ich mich nach was neuem umschauen (Ist der Ruf erstmal ruiniert ...). Ich denke sowas kann die persönlichen Aufstiegschancen mindern oder gar komplett unterbrechen. Der Chef wird bei den nächsten Gehaltsverhandlungen das Thema immer wieder auf den Tisch bringen: Du arbeitest zwar gut, aber bist nen Kollegenschwein (natürlich wird er das umformulieren) und deshalb kriegst du nicht mehr Geld.... Mir wäre es einfach zu doof jedesmal mich nach der Sache beurteilen zu lassen.

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vor 24 Minuten schrieb Crash2001:
Zitat

Das würde voraussetzen, dass man es aktiv verteilt / bekannt macht, nicht versehentlich wo abspeichert und dann jemand anders das verteilt.

Nein tut es nicht. Das Behaupten alleine reicht schon aus um den ersten Bestand zu erfüllen. Dafür reicht auch die Lästerei in den Chats mit Kollegen. Durch das Verbreiten wird lediglich noch der zweite Tatbestand erfüllt.

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vor 25 Minuten schrieb Crash2001:

Die Frage, die sich mir stellt,  ist halt, ob das Lästern überhaupt bestraft werden darf, da ohne dass die Chatverläufe jemand verteilt hätte, ja gar kein Zugriff darauf bestanden hätte. Quasi "illegal beschaffte" Beweise.

Beweisverwertungsverbote sind im Arbeitsrecht gesetzlich nicht normiert. Hier gilt vor Gereicht immer die Einzelfallabwägung.

Edit: Dein Freund sollte jetzt ruhig bleiben, abwarten was passiert und je nachdem danach sich Rechtsberatung einholen, falls nötig.

Bearbeitet von KeeperOfCoffee
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§186 StGB üble Nachrede soll wo greifen? Welche Tatsachenbehauptung ist denn nicht wahr? Er HAT gelästert. Wie man belangt werden soll, wenn man die Wahrheit verbreitet um jemandem damit zu schaden erschließt sich mir noch nicht. Mobbing eines Mobbers? Ja, da könnte man was machen...

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vor 3 Minuten schrieb Graustein:

Ach komm, dein Freund lästert wild über die Arbeitskollegen und jetzt sind wir alle professionell?!
So wie jeder lästert (deine Rede - würde ich auch mitgehen, jedenfalls je nach Schwere - hier scheint es ja sehr schwer zu sein - nach deinen Angaben) so würde es bestimmt ein Haufen Leute geben die gerne Mäuschen spielen und mal Chats mitlesen.[...]

Und das legalisiert es, dass man in persönlichen Daten anderer Leute (ja, auch wenn sie auf ein öffentliches Laufwerk in der Firma gelegt wurden, ist ja dennoch ersichtlich, dass es sich um persönliche Daten handelt und eventuell ist sogar nachträglich nachvollziehbar, wer da alles rein geschaut hat) nichts zu suchen hat?

Würdest du, wenn du ein Portemonnaie im Einkaufswagen findest, es durchsuchen, oder es einfach an der Info im Laden abgeben?
Also ich bin so erzogen worden, dass ich die Privatsphäre anderer Personen achte und die drei Portemonnaies, die ich schon so gefunden habe, habe ich ohne sie auch nur aufzumachen an der Info des jeweiligen Ladens abgegeben.

vor 3 Minuten schrieb Graustein:

[...] Wenn man harte Lästerrei an den Vorgesetzten gibt, das wäre imo ok - rein nach Gewissen.

Ja, wenn es eine bestimmte Grenze überschreitet und ich die Daten zufällig gefunden habe und nicht in einer Datensicherung aktiv nach Chatverläufen gesucht hätte.

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vor 3 Minuten schrieb allesweg:

§186 StGB üble Nachrede soll wo greifen? Welche Tatsachenbehauptung ist denn nicht wahr? Er HAT gelästert. Wie man belangt werden soll, wenn man die Wahrheit verbreitet um jemandem damit zu schaden erschließt sich mir noch nicht. Mobbing eines Mobbers? Ja, da könnte man was machen...

Üble Nachrede bezüglich des Freundes vom TE mit seinen Lästerungen. Also nicht gegenüber der Person die den Chat veröffentlicht hat.

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vor 5 Minuten schrieb Graustein:

Ich schau aufs Gruppenlaufwerk, oh komisch Datei, was ist das?

Und dann verschickst du die Datei an alle?

 

Ich sehe es so, dass hier die Tatsache, dass sie verbreitet wurden, keine Rolle spielen bei der Fragen ob sie als Beweis geeignet sind oder nicht, da die Daten schon vorher auf einem öffentlichem Laufwerk waren, sprich die Chefs sowieso Zugriff gehabt hätten.

Zu sagen:"Ohne die Verbreitung der Daten hätten sie nie von meinen Lästereien erfahren!!!!!" ist eine schlechte Argumentation.

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vor einer Stunde schrieb Crash2001:

Ich denke mal nicht, dass ich es zu unklar geschrieben habe, sondern dass du dir irgendeine andere Situation zusammendichtest, statt zu lesen, was ich geschrieben habe. (...) Es sagt jedoch viel über dich selber aus, was du schreibst, wie man hier reagieren sollte.

Entschuldige bitte, ich dachte, dass du mit Beispielen umgehen könntest. Das ist aber offenbar nicht der Fall.

Sagt das viel über mich selber aus? Ich weiß ja nicht, vermutlich eher nicht.

vor einer Stunde schrieb Crash2001:

Ich bin mir nicht sicher, ob der Chatverlauf verteilt wurde per Mail oder wie auch immer. Da sein Chef jedoch über den Inhalt Bescheid wusste und der Kollege von ihm das selbe Gespräch hat, wird es wohl per copy & paste über irgendein Medium verteilt worden sein.

Zu den Unklarheiten: Du weißt ja anscheinend nicht mal, was genau passiert ist.

Insofern ist diese Diskussion müßig.

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vor 16 Minuten schrieb Graustein:

Ich schau aufs Gruppenlaufwerk, oh komisch Datei, was ist das?
Öffne sie und lese:
A: Der *piep*
B: Ja *piep*

 

Ansonsten aber noch ganz knusper? Auch wenn es nur als Beispiel gelten sollte: antisemitische Aussagen haben hier nichts, aber auch gar nichts zu suchen!

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Ich sehe zwei Aspekte:

Erstens das Lästern/Beleidigen des Kollegens. Wie oben schon geschrieben ist das ein Makel den er erstmal so schnell nicht los wird, jenach Größe des Unternehmens/ Kultur und Vorgesetzen kann dieser Makel mehr oder weniger Auswirkungen haben. Gleichzeitig sind die Auswirkungen im Team zu betrachten. Vertrauensvolle Zusammenarbeit wäre für mich mit dem Kollegen z.B. nicht so leicht, auch wenn ich aktuell nicht betroffen wäre.

Er kann jetzt 4 Dinge tun:

- nichts tun 

- Aktiv auf den Kollegen zu gehen und sich entschuldigen

- anfangen über einen Wechsel im Unternehmen oder außerhalb nachdenken

- Sich über den DSGVO Verstoß (so es ihn denn gibt) beschweren

Davon halte ich den letzten für die schwächste und am meisten schädliche Variante, vor Wut jetzt um sich zu treten ist weder professionell noch hilft es.

 

Damit kommen wir auch zum zweiten Aspekt:

Jemand hat in den Daten rumgewühlt und sie irgendwem weitergeleitet. Er kann jetzt versuchen diese Quelle ausfindig zu machen und vielleicht auch abmahnen zu lassen. Das hilft ihm selber nicht und lässt auch den Eindruck aufkommen ihm ist garnicht klar was er gemacht hat!

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vor 20 Minuten schrieb Crash2001:

Würdest du, wenn du ein Portemonnaie im Einkaufswagen findest, es durchsuchen, oder es einfach an der Info im Laden abgeben?
Also ich bin so erzogen worden, dass ich die Privatsphäre anderer Personen achte und die drei Portemonnaies, die ich schon so gefunden habe, habe ich ohne sie auch nur aufzumachen an der Info des jeweiligen Ladens abgegeben.

Und wie findet dann die Info den Besitzer? Durch ne Glaskugel?
Die werden idR auch rein schauen und durch Ausweis und Co dann die Person ausfindig machen.
Klar, ein Aushang kann man auch machen, aber gerade bei großen Einkaufszentren oder so hat das vielleicht nicht so viel Erfolg.
Oder wenn man den Geldbeutel mitten auf der Straße findet.
Dann guckt man halt rein, ok Hans Huber Hauptstraße 333 in xyz, kurzer Anruf, hallo Geldbeutel und gut.
Wenn man jetzt da den Finger von einem Menschen findet, und so ein Serienverbrecher dingfest gemacht wird, sagt der dann: Ach  Herr Richter, der böse Geldbeutelfinder hat sich aber nicht an die DSGVO gehalten, ich muss freigelassen werden :D

Du versucht hier einfach nur deinen Freund, der einen Haufen Scheiße gebaut hat zu verteidigen, dein gutes Recht, aber wenn man die Rosa Brille absetzt hat er halt auch Dreck am Stecken. Wie das nun raus gekommen ist, spielt da halt imo keine Rolle. Und nochmal, ja ich finde es auch absolut verwerflich dass diese Person die Chats an alle geschickt hat. Das tut dem ganzen aber keinen Abbruch.

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vor 16 Minuten schrieb Graustein:

Ich schau aufs Gruppenlaufwerk, oh komisch Datei, was ist das?[...]

Noch einmal, falls das bisher nicht klar war. Es handelte sich nicht um eine einzige Datei, die da gespeichert wurde, sondern es wurde der komplette Inhalt des Ordners "Eigene Dateien" oder wie der sich auch mittlerweile nennt, da gespeichert. Da muss man sich also durchaus schon durch wühlen, oder aber wissen, wo man derartige Chatverläufe findet, um daran zu gelangen. Ist also etwas komplett anderes wie wenn man nur eine Text-Datei mit den Chatverläufen da abgelegt hätte.

 

vor 8 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

[...] Ich sehe es so, dass hier die Tatsache, dass sie verbreitet wurden, keine Rolle spielen bei der Fragen ob sie als Beweis geeignet sind oder nicht, da die Daten schon vorher auf einem öffentlichem Laufwerk waren, sprich die Chefs sowieso Zugriff gehabt hätten.

Zu sagen:"Ohne die Verbreitung der Daten hätten sie nie von meinen Lästereien erfahren!!!!!" ist eine schlechte Argumentation.

Klar ist das eine schlechte Argumentation und so sollte man auch nicht argumentieren. Dennoch würde mich hier auch die rechtliche Seite davon interessieren.
Die Chefs hätten zwar rein theoretisch Zugriff drauf gehabt, hätte aber nicht rein geschaut, da sie sich schon eher überkorrekt sind und somit keinerlei Privatsphäre verletzen würden.

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