28. August 201411 j Moin! @Dark: Wasn los? Kein Urlaub mehr? Arzt schon konsultiert? Jetzt kann ich ja gar nicht mehr mit voller Eurphorie verkünden, dass heute schon Freitag für mich ist. Obwohl... \o/ TGIF!!! :bimei
28. August 201411 j Ich hab zwar fast 12h geschlafen, fühl mich immer noch als wenn mich nen lkw überfahren hätte. Arbeit frustriert gerade nur, weil keiner mitziehen will und mein counterpart für noch 3 wochen im urlaub is. Heißt für die nächsten 3 wochen mach is seine arbeit auch noch mit. Bin hier ne eierlegende wollmichsau.
28. August 201411 j Doppelpost: Weis einer von euch, wie lange der AG zeit hat einem das Arbeitszeugniss zu geben bei betriebswechsel? Da wir ja zum 01.07. ausgegründet wurden, hätte ich doch langsam mal gern mein arbeitszeugnis.
28. August 201411 j Da gibts leider keine festen Fristen. von cosmiq 14 Tage ist allerdings eher ein Richtwert. Vom Gesetzt vorgeschriebene Fristen gibt es hier nicht, der Gesetzgeber drückt sich hier sehr schwammig (angemessener Zeitraum) aus. Die Beweislast, ob die späte Erstellung zu Nachteilen für den Arbeitnehmer führt, liegt beim Arbeitnehmer. Folgendes kannst du dazu auch bei Arbeitszeugnis.com: Arbeitszeugnis, Musterzeugnis, Zeugnis-Muster, Zeugnis-Analyse, Bewerbung, Zeugnis nachlesen: Ein Arbeitgeber, der schuldhaft seine Zeugnispflicht verletzt, schuldet dem Arbeitnehmer Ersatz des dadurch entstehenden Schadens. Der Schadensersatzanspruch kann sowohl wegen Schlechterfüllung (positive Vertragsverletzung) wie auch wegen Schuldnerverzug (§ 286 BGB) gegeben sein. In beiden Fällen setzt der Schadensersatzanspruch voraus, daß das Zeugnis nicht gehörig oder verspätet ausgestellt wurde, daß dem Arbeitnehmer ein Schaden entstanden ist und daß der eingetretene Schaden auf der schuldhaften Verletzung der Zeugnispflicht entstanden ist. - BAG 16.11.1995 - 8 AZR 983/94 Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die Nichterteilung, die verspätete Erteilung oder die Erteilung eines unrichtigen Zeugnisses für einen Schaden des Arbeitnehmers ursächlich gewesen ist, liegt beim Arbeitnehmer. Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß bei leitenden Angestellten allein das Fehlen eines Zeugnisses für erfolglose Bewerbungen um einen anderen Arbeitsplatz ursächlich gewesen sei. Macht der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch geltend, weil er wegen des fehlenden ordnungsgemäßen Zeugnisses einen Verdienstausfall erlitten habe, so muß er darlegen und ggf. beweisen, daß ein bestimmter Arbeitgeber bereit gewesen sei, ihn einzustellen, sich aber wegen des fehlenden Zeugnisses davon habe abhalten lassen. Dem Arbeitnehmer kommen dabe die Beweiserleichterungen nach § 252 Satz 2 BGB und § 287 ZPO zugute. - BAG 16.11.1995 - 8 AZR 983/94
28. August 201411 j Oh pfui, das is mal wieder tolle beweislastumkehr. Na ja, is auch egal, wechseln muss ich ja nicht. Schauenwir mal was bei den gehaltsverhandlungen rauskommt. Mein forderung liegt auf dem tisch.
28. August 201411 j Moinmoin zusammen. So, endlich auch mal wieder Zeit, hier reinzuschauen. Ich fühle mich auch so, als ob ich seit der Hochzeit die Ardings von noch irgendwem mitmachen würde hier @work. Meine Kollegen lassen es momentan etwas schleifen und NOCH bin ich zu motiviert, um Sachen dauernd auflaufen zu lassen, bis es eskaliert wird.
28. August 201411 j Ach ja, zum Thema ALS / Ice Bucket Challenge habe ich übrigens mal einen interessanten Beitrag gefunden, in dem verglichen wird, was uns umbringt (DAten vom CDC von 2011) und für die Erforschung welcher Krankheiten wieviel gespendet wird. Demnach müssten 90% der Leute an Brust- oder Prostatakrebs erkranken, damit es die richtige Relation hätte... Klick mich
29. August 201411 j Freitag :) Jup! Und morgen geht es auf in die Heimat! Für 2 Wochen Heimaturlaub mit 3 kleinen Rackern die sich schon auf ihren Onkel freuen. Die ersten Tage werden hart... :beagolisc
29. August 201411 j Das schon, aber ich war seit Ostern nicht mehr da, sprich: Alle drei wollen dann unbedingt mit mir was machen. Man könnte sagen das wird fast eine Vierteilung...
29. August 201411 j Was meinst Du wie das vor mehr als drei Jahren beim Kindergeburtstag der kleinen war? Da wollten 8 Mädels mit mir was machen. Gleichzeitig. Und alle was anderes.
29. August 201411 j Also ich denke mal mit "Eis essen gehen" würden sich aber alle drei anfreunden können, oder?
29. August 201411 j @Hexagon Ja natürlich. Oder geht das auch anders? @Crash Ja. Aber nur solange bis sie das Eis haben, bzw. spätestens wenn sie fertig sind und fragen was man als nächstes macht. *G*
29. August 201411 j Also ich denke mal mit "Eis essen gehen" würden sich aber alle drei anfreunden können, oder? Und danach hab ich zwei (eines ist schon größer) völlig mit geschmolzenem Eis überdeckte Kinder... :beagolisc @Hexagon Ja natürlich. Oder geht das auch anders? Hm... laß mich mal kurz Überlegen bevor ich nein sage....
29. August 201411 j Wobei ich es bei den beiden durchaus schon gemanaget habe, dass die beide zufrieden waren und ich einen Tag wunderbar mit denen gemacht habe was sie wollten - und zwar das gleiche. ...aber jeden Tag Phantasialand ist halt auch teuer...
29. August 201411 j Es ist so toll in der Wohnung was zum Puzzlen zu haben und Pläne zu schmieden und wieder zu verwerfen Stelle ich grad ma so fest. Außerdem gehts dem Kater ein wenig besser. Da trägt definitiv dazu bei, dass ich in der Bude nicht mehr rauche, aber auch insgesamt scheint er sich gaaaaaaaaaaaaaaaaanz langsam zu verbessern. AB frei seit seiner LungenOP ist er zum Glück weiterhin
29. August 201411 j Außerdem gehts dem Kater ein wenig besser. Da trägt definitiv dazu bei, dass ich in der Bude nicht mehr rauche Moment.. Lungenkrankes Familienmitglied und du rauchst in der Bude? Tztztz
29. August 201411 j Ja eben gerade nicht - und wenn der Kater ihn ggf. sogar dazu bringt, es gleich ganz sein zu lassen, umso besser.
29. August 201411 j Na er hat aber in der alten Wohnung drinnen geraucht Naja, muss er selber wissen.
29. August 201411 j Ich würde ihn so einschätzen dass er das sofort bleiben liess als er die AB bei der Katze mitbekam. Dafür liebt er seine zwei Kätzchen viel zu sehr.
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