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Nr. 347 - Frierende Soapies im Lazarett und die fehlende 500er Grenze


Eratum

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Ich hab zwar fast 12h geschlafen, fühl mich immer noch als wenn mich nen lkw überfahren hätte. Arbeit frustriert gerade nur, weil keiner mitziehen will und mein counterpart für noch 3 wochen im urlaub is. Heißt für die nächsten 3 wochen mach is seine arbeit auch noch mit. Bin hier ne eierlegende wollmichsau.

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Da gibts leider keine festen Fristen.

von cosmiq

14 Tage ist allerdings eher ein Richtwert.

Vom Gesetzt vorgeschriebene Fristen gibt es hier nicht, der Gesetzgeber drückt sich hier sehr schwammig (angemessener Zeitraum) aus.

Die Beweislast, ob die späte Erstellung zu Nachteilen für den Arbeitnehmer führt, liegt beim Arbeitnehmer.

Folgendes kannst du dazu auch bei Arbeitszeugnis.com: Arbeitszeugnis, Musterzeugnis, Zeugnis-Muster, Zeugnis-Analyse, Bewerbung, Zeugnis nachlesen:

Ein Arbeitgeber, der schuldhaft seine Zeugnispflicht verletzt, schuldet dem Arbeitnehmer Ersatz des dadurch entstehenden Schadens. Der Schadensersatzanspruch kann sowohl wegen Schlechterfüllung (positive Vertragsverletzung) wie auch wegen Schuldnerverzug (§ 286 BGB) gegeben sein. In beiden Fällen setzt der Schadensersatzanspruch voraus, daß das Zeugnis nicht gehörig oder verspätet ausgestellt wurde, daß dem Arbeitnehmer ein Schaden entstanden ist und daß der eingetretene Schaden auf der schuldhaften Verletzung der Zeugnispflicht entstanden ist.

- BAG 16.11.1995 - 8 AZR 983/94

Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die Nichterteilung, die verspätete Erteilung oder die Erteilung eines unrichtigen Zeugnisses für einen Schaden des Arbeitnehmers ursächlich gewesen ist, liegt beim Arbeitnehmer. Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß bei leitenden Angestellten allein das Fehlen eines Zeugnisses für erfolglose Bewerbungen um einen anderen Arbeitsplatz ursächlich gewesen sei. Macht der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch geltend, weil er wegen des fehlenden ordnungsgemäßen Zeugnisses einen Verdienstausfall erlitten habe, so muß er darlegen und ggf. beweisen, daß ein bestimmter Arbeitgeber bereit gewesen sei, ihn einzustellen, sich aber wegen des fehlenden Zeugnisses davon habe abhalten lassen. Dem Arbeitnehmer kommen dabe die Beweiserleichterungen nach § 252 Satz 2 BGB und § 287 ZPO zugute.

- BAG 16.11.1995 - 8 AZR 983/94

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Moinmoin zusammen.

So, endlich auch mal wieder Zeit, hier reinzuschauen.

Ich fühle mich auch so, als ob ich seit der Hochzeit die Ardings von noch irgendwem mitmachen würde hier @work.

Meine Kollegen lassen es momentan etwas schleifen und NOCH bin ich zu motiviert, um Sachen dauernd auflaufen zu lassen, bis es eskaliert wird. :rolleyes:

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Ach ja, zum Thema ALS / Ice Bucket Challenge habe ich übrigens mal einen interessanten Beitrag gefunden, in dem verglichen wird, was uns umbringt (DAten vom CDC von 2011) und für die Erforschung welcher Krankheiten wieviel gespendet wird. Demnach müssten 90% der Leute an Brust- oder Prostatakrebs erkranken, damit es die richtige Relation hätte... :rolleyes:

Klick mich

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Also ich denke mal mit "Eis essen gehen" würden sich aber alle drei anfreunden können, oder? ;)

Und danach hab ich zwei (eines ist schon größer) völlig mit geschmolzenem Eis überdeckte Kinder... :beagolisc

@Hexagon

Ja natürlich. Oder geht das auch anders? :D

Hm... laß mich mal kurz Überlegen bevor ich nein sage.... :D

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Es ist so toll in der Wohnung was zum Puzzlen zu haben und Pläne zu schmieden und wieder zu verwerfen :D

Stelle ich grad ma so fest.

Außerdem gehts dem Kater ein wenig besser. Da trägt definitiv dazu bei, dass ich in der Bude nicht mehr rauche, aber auch insgesamt scheint er sich gaaaaaaaaaaaaaaaaanz langsam zu verbessern. AB frei seit seiner LungenOP ist er zum Glück weiterhin :)

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