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Rienne

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  1. Das ist der IHK und dem PA egal. Wenn man eine PP-Präsentation halten möchte, muss man selber für die Präsentationsmittel sorgen. D.h. eigentlich, dass die Firma einen für dich besorgen muss. Ansonsten musst du selber schauen, dass du an die benötigten Präsentationsmittel kommst.
  2. Also wir haben damals gesagt bekommen: Alles, was die maximale Seitenzahl überschreitet, wird ignoriert, als ob es nicht abgegeben wurde. Dementsprechend fehlen natürlich wichtige Punkte, die in die Bewertung mit einfließen und es gibt Abzug. Wie es deine IHK handhabt, kann dir vermutlich nur die IHK selber sagen. Ansonsten musst du halt schauen, ob du nicht doch noch etwas gekürzt bekommst. Falls du das nicht schon getan hast, wird zum Beispiel eigentlich immer nur ein Auszug aus deinem Quelltext verlangt, sofern du FIAE bist und etwas entwickelt hast. Also Titelblatt und Inhaltsverzeichnis zählen normalerweise nicht zu der zulässigen Seitenzahl. Beim Glossar bin ich mir nicht sicher.
  3. Moin! Sollte sich das nicht durch Repeater halbwegs lösen lassen?
  4. Also gerade als Data Scientist sehe ich oftmals einen naturwissenschaftlichen Hochschulabschluss (bevorzugt Mathematik) als Voraussetzung für den Job. z.B. hier: https://jobs.timetoact.de/jobportal.nsf/id/XIN_DataScientist Gerade in Wirtschaftsinformatik ist der analytisch-mathematische Anteil doch sehr gering, so dass ich nicht dazu raten würde diesen Studiengang zu wählen, wenn man sich wirklich (beruflich) tiefgehender mit künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen beschäftigen möchte. Dann sollte man lieber ein reines Informatik-Studium anstreben und versuchen, wo man die Wahl hat, sich für entsprechende Kurse einzuschreiben.
  5. Wie @Whiz-zarD schon geschrieben hat: dazu sind Batch-Dateien da. Im Prinzip sind das auch nur Textdateien, die aber nicht als .txt sondern als .bat gespeichert werden. Wenn du die Textdatei umbenennst und sie konforme Anweisungen enthält, solltest du sie einfach in der Shell aufrufen können und die Befehle sollten ausgeführt werden afaik.
  6. Ich würde auch immer dazu raten, dass man sich auf jeden Fall, trotz "mündlicher Zusage", zeitig nach anderen Stellen umschaut. Schon alleine um seinen Marktwert zu ermitteln! Ein großes Problem, ich kann es nur immer wieder erwähnen, ist nämlich, dass viele Betriebe mit dem Übernahmevertrag warten und darauf hoffen, dass der Azubi keine Alternativen gesucht haben, um sie dann quasi zu einem Spottpreis einzukaufen. Denn wenig Geld ist ja immernoch besser als arbeitslos zu sein! Jetzt, kurz vor der mündlichen Prüfung, ist natürlich kaum noch Zeit und der Kopf auch mit anderen Dingen beschäftigt, so dass für Bewerbungen da eigentlich kein Platz mehr ist. Letzten Endes bleibt also nur zu hoffen, dass dein Chef dir keinen absoluten Ausbeute-Vertrag vorlegt oder es sogar doch nicht zur Übernahme kommt. Bei mir wurde mit dem Vertrag auch sehr lange gewartet, allerdings wusste ich, Dank Tarifvertrag, zumindest, was mich in meinem Betrieb finanziell erwarten wird und auch, dass dann sowieso kaum Spielraum für Nachverhandlungen sein wird.
  7. Huhu, nur mal so als kleine Frage, weil ich bisher nichts darüber gelesen habe oder es übersehen habe: Welchen Abschluss hast du denn? Bist du ausgebildeter FISI? BIst du als Ungelernter zu dem Job gekommen?
  8. Selbst dann ist es immernoch zu wenig, wenn ich es mit meinem Einstiegsgehalt (Teilzeit) vergleiche. Außer er arbeitet dann wirklich nur drei Tage die Woche.
  9. Also ich wusste meine Note der Projektdoku nicht vor der Präsentation (IHK Köln). Hinzu kam auch, dass im Online-Portal falsche Punktzahlen bei der schriftlichen Prüfung standen. Daher ist meine Empfehlung immer noch einmal Einsicht zu beantragen. Btw ist auch die Bekanntgabe der Gesamtnote unterschiedlich. Mir wurde nach der Präsentation noch einmal alle Noten im Einzelnen gesagt; bei manch anderen IHKs weiß man erst mit Erhalt des Zeugnisses, was man in der Präsentation/Doku bekommen hat.
  10. Würde vermutlich nicht viel bringen. Dass 10h Überstunden im Monat bei einer Arbeitszeit von 40h/Woche abgegolten sind, ist zulässig, sofern es im Vertrag festgehalten ist. Du schreibst zwar, dass du nach IG-Metall-Tarif bezahlt wirst, aber was ist deine wöchentliche Arbeitszeit? 35h wie bei IG-Metall-Tarif üblich oder 40h oder irgendetwas dazwischen? Ich würde übrigens auch empfehlen zu wechseln.
  11. Nur weil man nach Tarif der IG-Metall bezahlt wird, muss man noch lange nicht der Gewerkschaft beitreten.
  12. @Carwyn ich kann IMMER rein feiern!
  13. Schüler müsste man noch mal sein @Carwyn! Die haben die gesamte Woche frei!
  14. Wie wäre es, wenn du dir ein Telefon schnappst und bei deiner IHK anrufst und diese fragst, wie das bei ihr abläuft. Alternativ kannst du denen sicher auch eine E-Mail schreiben. Das ist schneller und zuverlässiger als hier x Antworten mit unterschiedlichen Aussagen zu erhalten.
  15. Ich habe nächste Woche noch den Brückentag frei und dann muss ich 10 ewig lange Wochen warten, bis ich Urlaub habe.
  16. Er ist aktuell zufrieden. Aber er stellt ja explizit die Frage, wie es dann bei Gehaltsverhandlungen aussieht. Ich weiß nicht, wie der öD das handhabt, aber ich kann von meiner Firma aus sagen, dass ein "Programmierer" z.B. in einer geringeren Tarifgruppe ist als beispielsweise ein "Consultant" und entsprechend früher Schicht im Schacht ist, was Gehaltserhöhungen innerhalb des Gehaltsbandes angeht. D.h. irgendwann wäre nur durch einen neuen Arbeitsvertrag mit Neueinordnung der Tätigkeit mehr drin und das ist nicht gerade mal eben so getan.
  17. Die IHKs legen die Richtlinien und Gesetze teilweise unterschiedlich aus, ja. Aber es gilt nichtsdestotrotz für alle die ITKTAusbV und dort steht unter §15 Absatz 7 Folgendes: Wichtig ist jedoch, falls dein Prüfungsausschuss bzw. die IHK nicht von sich aus die Nachprüfung anbieten, du selber den Antrag stellen musst. Wenn sich deine IHK also nicht daran halten sollte, würde ich persönlich auf jeden Fall dagegen vorgehen.
  18. Sollte da nicht eine mündliche Nachprüfung in der GA2 möglich sein? Also soweit ich weiß, bist du bisher noch nicht durchgefallen. Kannst es aber auch selber noch einmal hier nachrechnen lassen.
  19. Nicht ganz. Wie der TO schon geschrieben hat, gibt es in der Firma einen Tarifvertrag und dort sind die Tätigkeitsbereiche (sprich die Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag) an bestimmte Tarifbänder gebunden. Von daher sind sie im aktuellen Job dann eben schon wichtig.
  20. Morgen! Und danach kommt erst einmal die lange Durststrecke bis Oktober ohne auch nur einen Feiertag... (Ausgenommen diese Süddeutschen mit ihrem Mariä Himmelfahrt)
  21. Soweit ich weiß, haben die IHKs gerne mal andere Fristen und Termine. Btw musste ich nur einmal kurz Google nutzen und habe direkt folgendes Formular der IHK Nord Westfalen gefunden: Abschlussprüfungen in den IT-Berufen (IHK Nord Westfalen) Ich vermute mal, dass dir alles andere nach erfolgreicher Anmeldung zur Abschlussprüfung auch noch einmal schriftlich mitgeteilt wird.
  22. Vielleicht solltet ihr für den besseren Vergleich noch dazu schreiben in welchem Ausbildungsberuf ihr geschrieben habt.
  23. Auch das ist immernoch ein schlechter Witz. Als FIAE würde ich immer mit mind. 3k€/Monat in Verhandlungen gehen nach der Ausbildung. Wenn dann am Ende der Verhandlungen noch 2.6k€/Monat über bleibt, ist das annehmbar. Unter 2.4k€/Monat würde ich gar nicht erst anfangen, es sei denn in Teilzeit. XD
  24. Hallo, Würde ich eher mit einem Anwalt klären, als hier im Forum. Zumal vieles von Arbeitnehmern ja so oder so hingenommen wird, obwohl es nicht rechtens ist. Und die Frage würde ich direkt an den potentiellen AG stellen.
  25. @Albi das finde ich aber auch sehr merkwürdig. Immerhin kann es ja auch gut sein, dass du nach der Ausbildung gar nicht mehr in dem Betrieb bist und letzten Endes ist es DEIN Zeugnis und geht den Betrieb eigentlich erst einmal gar nichts an.

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