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Rienne

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  1. Dem möchte ich widersprechen. Unsere Firma hat nämlich genau das Ende letzten Jahres getan. Die eine Abteilung, die seit Jahren schwarze Zahlen schreibt, während die meisten anderen unter Plan lagen, wurde jetzt verkauft. Grund war, dass man sich eben wirklich mehr auf das Kerngeschäft vor Ort konzentrieren möchte, und nicht mehr versuchen will, diese "Aussenseiter" mit unter einen Hut zu bekommen, zumal diese Abteilung wirklich komplett abseits der anderen agiert und auch als einzige eine Aussenstelle hat, die man auch noch iwie berücksichtigen muss. Aber back2topic: Das ganze klingt auch für mich sehr fishy. Und ich würde mich, direkt nach der Ausbildung, nicht selbstständig machen wollen, wenn ich nicht genau weiß, was alles auf mich zukommt. Sowohl von der Kompetenz her, als auch finanziell, ist das ein ganz anderes Kaliber als eine Festanstellung und nicht umsonst wird im vielen Branchen wieder die Meisterpflicht eingeführt.
  2. Amazon würde ich für Computerkomponenten auch weitestgehend meiden. In meinen Augen sind lokale Händler auch nicht gerade ideal, da sich dort die Auswahl meist nicht sehr groß ist. Ich kann dir Mindfactory empfehlen oder auch Alternate (die aber meist etwas teurer sind als Mindfactory).
  3. Ich kenne mich zwar auch nicht wirklich mit PHP aus, aber du schreibst weiter unten im PHP Teil dann: Sprich einmal hast du ein Komma als Trennzeichen, und einmal einen Punkt. Wie gesagt, ich weiß nicht, wie das in HTML und PHP ist, aber sowas kann in anderen Programmiersprachen zumindest problematisch sein.
  4. In der Theorie gibt es sicher so einiges, was man als FIAE an Projekten machen kann. Das Hauptproblem ist jedoch, dass es sich bei der Abschlussprüfung um ein reales betriebliches Projekt handeln soll, und nicht um etwas fiktives. D.h. in meinen Augen, dass der Betrieb sogar verpflichtet ist, dem Auszubildenden ein Projekt zu geben oder zumindest bei der Suche nach einem zu helfen. Da der Betrieb aber mit Anwendungsetwicklung anscheinend so gar nichts am Hut hat, wird das schwer. Ich denke daher auch, dass man mit dem Betrieb und insbesondere dem Ausbilder reden sollte. Wenn das nichts bringt, wäre mein nächster Schritt auch, mich an die IHK zu wenden und dort um Hilfe zu bitten. Als kleiner Hinweis sei noch gesagt, dass das Abschlussprojekt als FIAE nicht zwingend etwas sein muss, wo man programmiert. Man kann auch ein Pflichtenheft entwerfen. Dazu steht in der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik unter §15 (2) folgendes:
  5. Also normalerweise stehen alle Fächer auf dem Berufsschulzeugnis, egal ob du sie im ersten, zweiten, oder dritten Jahr hattest. Allerdings ist nur die letzte Note bei Fächern, die über mehrere Jahre gingen, angegeben. So kenne ich das jedenfalls. P.S: Um sicher zu gehen, wäre es am einfachsten, bei deiner Berufsschule nachzufragen, wie das gehandhabt wird, statt hier im Forum. Jedes Bundesland und vermutlich sogar jede Schule handhabt das u.U. individuell.
  6. Nicht ganz! Der Wortlaut der THKöln ist auf der Verbundstudium-Seite folgender: D.h. die Beschränkung der Note bezieht sich nur auf den unteren Punkt mit der Berufsakademie. Das wird auch klar, wenn du dir die Zulassungsgrenzen im WiSe 2019 für den Studiengang anschaust, die dort bei 3,5 lag.
  7. Ist bei der IHK Köln nicht drin. Da ist die Zielgruppe immer "der Prüfungsausschuss". Allerdings würde ich mir da nicht allzu viel Sorgen beim Projektantrag machen. Derjenige, der diesen zum Lesen bekommt, ist eigentlich schon immer einer, der auch die fachliche Tiefe besitzt. Und selbst, wenn es "zu komplex" formuliert sein sollte, wird dein Projekt deswegen nicht sofort komplett abgelehnt, sofern die fachliche Tiefe passt. Was jedoch sein kann ist, dass er dir unter Auflagen genehmigt wird (steht dann dabei, welche das sind) oder aber eben abgelehnt wird, du aber die Chance bekommst, das, was bemängelt wurde, nachzubessern und du ihn erneut abgeben kannst. Allerdings kann es schon sein, dass der zweite und dritte Prüfer später eben nicht die fachliche Tiefe eines FISIs hat (der PA setzt sich, wenn ich mich recht erinnere, ja aus "einem vom Fach", einem Arbeitgebervertreter und einem Arbeitnehmervertreter zusammen). Bei mir waren es damals einer meiner BS-Lehrer, eine Ausbildungsleiterin von Bayer und jemand vom grünen Punkt, glaube ich.
  8. Hallo, muss es denn eine Uni sein, oder kann es auch eine FH bzw. TH sein? Als kleine Info bzw. Anregung: An der TH Köln/TH Dortmund gibt es das Angebot, dass du in einem sog. Verbundstudium den Master in WInf machst. Im letzten Bewerbungsverfahren war der NC bei 3,5 (nachzulesen hier). Die Sache ist halt, dass es sich hierbei nicht um ein Vollzeitstudium handelt, sondern für Berufstätige gedacht ist. D.h. du lernst unter der Woche und hast samstags (idR alle 2 Wochen - alternierend in Gummersbach und Dortmund) Präsenztermine, an denen Vorlesungen bzw. Praktika stattfinden. Dafür könntest du dann nebenbei weiter nach einem Job in der IT oder als Wirtschaftsingeneur suchen. Viel kosten tut es übrigens auch nicht, da es sich um eine staatliche TH handelt und man neben den Semsterbeiträgen nur zusätzlich eine Materialgebühr von ca. 100€ je Semester zahlt. Nähere Infos dazu findest du entweder auf der Seite der TH Köln oder auch unter www.verbundstudium.de
  9. Dass sich niemand direkt beim Chef meldet, mag sicher so sein. Was allerdings passieren kann, ist, dass der potentielle neue Arbeitgeber den Bewerber anruft. Und das kann während der normalen Arbeitszeit oder auch in der Mittagspause schon problematisch werden, wenn man nicht möchte, dass Kollegen oder Vorgesetzte Wind davon bekommen, dass man sich nach anderen Stellen umsieht. Von daher finde ich so einen Sperrvermerk gar nicht verkehrt. Man kann ja auch noch einen Zusatz dazu setzen wie z.B.: " Da ich mich zurzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie meine Bewerbung vertraulich zu behandeln und mich nur zwischen x und y Uhr/nur an Wochentag a (telefonisch) zu kontaktieren."
  10. Kann man nicht auch einfach am Ende des Anschreibens als Sperrvermerk so etwas schreiben wie: Da ich mich zurzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie meine Bewerbung vertraulich zu behandeln.
  11. Ja! Nein! Es scheint sich tatsächlich um einen Druckfehler zu handeln. Zumindest komme ich beim Durchgehen auf das selbe Ergebnis.
  12. Wieso unter Wert? 2.5k€ netto nach nem halben Jahr BE sind doch durchaus viel. Brutto müsste man da bei Steuerklasse 1 schon an die 45.000€/Jahr bekommen
  13. Hab ich leider durchgehend anders erlebt. Das mag vielleicht für großen Konzerne gelten, aber meist ist es hier so (war zumindest bei fast allen in meiner Berufsschulklasse so), dass die, die in der Ausbildung schon über 1k€ monatliche Ausbildungsvergütung erhalten haben plus Umsatzbeteiligung, danach oft Übernahmeangebote unterhalb der 24k€/Jahr erhalten haben. Andere hingegen, bei denen z.B. ein Tarifvertrag vorhanden war, zwar in der Ausbildung relativ wenig erhalten haben - weil jeder Azubi dasselbe bekommen hat, egal ob z.B. Kaufmann oder FIAEler - danach aber ohne weitere Verhandlungen bei ~38k€/Jahr unbefristet übernommen wurden und ein Jahr danach automatisch auf knapp 50k€ aufgestuft wurden.
  14. Rienne

    Die Erste Job

    Den Ball kann ich nur zurückgeben mit deiner Aussage: Denn es können nunmal, rein formal auch andere Faktoren eine Verkürzung ermöglichen. Diese Rahmenbedingungen sind nunmal nicht in Stein gemeißelt. Oder auch Auch das stimmt nicht. Es handelt sich dabei auch lediglich um eine Empfehlung. Auf einigen IHK Seiten steht dazu auch nur, dass eben auch dort nicht die Mindestausbildungszeit unterschritten werden darf. Das Gesetz dazu sagt auch nichts Genaueres. Das stimmt, und zwar sind diese das BBiG. Und darin steht lediglich folgendes: und und zuletzt Dazu hat jede IHK übrigens ihre eigenen Richtlinien, die sich an Empfehlungen der Bundesregierung orientieren. Die Richtlinie der IHK Köln zum Beispiel haben ich ja bereits weiter oben verlinkt. In der übrigens und Abschnitt A Punkt (2) dieser nette Satz steht: Ich verstehe nicht, was du damit sagen möchtest. Ich behaupte nichts, sondern ich zitiere das, was die IHK Köln selber geschrieben hat, mit Quellenangabe übrigens. Das soll mir jetzt was genau sagen? Der Abteilungsleiter ist kein Sachbearbeiter und weiß vermutlich in vielen Bereichen wesentlich weniger, als diese. Er hat ganz andere Aufgaben. Und ich sage auch nicht mehr, als schwarz auf weiß nachzulesen ist. Auch das stimmt nicht in jedem Fall. Dazu aus der Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO), die in NRW gilt, folgender Ausschnitt: Auch wenn das jetzt beim TO nicht zutreffen mag, so negiert es doch deine pauschalisierte Aussage. Doch, sogar mehrfach. U.a. hier: Nur mal so als Beispiel, wie eine Ausbildungsdauer von 18 Monaten anders erreicht werden kann: Der Auszubildende hat eine Fachoberschulreife (-6 Monate) und war bereits ein Jahr in einem Vollzeitpraktikum im entsprechendem Berufsbild tätig (noch einmal z.B. - 6 Monate) und tritt die Abschlussprüfung früher an (- 6 Monate). Somit hat er, so wie es @SaJu bereits erwähnt hat, die maximal mögliche Verkürzung der Ausbildungsdauer erreicht.
  15. Rienne

    Die Erste Job

    Das ist mir durchaus klar. Ich wollte damit nur noch einmal die Aussage von @SaJu unterstreichen, dass durchaus eine Ausbildungsdauer auf bis zu 18 Monaten möglich ist. Ob jetzt durch 18 Monate Verkürzung, 12 Monate Verkürzung und 6 Monate frühere Prüfungszulassung oder sogar 6 monatiger Verkürzung und Vorzug der Abschlussprüfung um 12 Monate, ist alles möglich. Letzendlich hat man in allen Fällen zum gleichen Zeitpunkt seine Ausbildung beendet. Und nein! Es müssen eben nicht zwingend zwei Faktoren vorliegen, um die Ausbildung auf 18 Monate zu verkürzen und es ist eine Einzelfallentscheidung, ob und um wie viele Monate eine Ausbildung verkürzt wird. Du schreibst, dass eine Verkürzung rein vom Alter und/oder dem höchsten Schulabschluss abhängt und das ist schlichtweg falsch. Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass sowohl Ausbildungsbetrieb als auch IHK bei jemanden, der nachweislich schon selber viel programmiert hat oder sich als Hobby/in AGs/whatever, entsprechendes Wissen und Können angeeignet hat, einer Verkürzung (auch um 18 Monate) zustimmen. Ob es zu empfehlen ist, steht auf einem ganz anderem Blatt. Aber du schreibst hier, als sei es in Stein gemeißelt, dass zwei Faktoren erfüllt sein müssen, damit jemand eine eigentlich 3 jährige Ausbildung auf die Hälfte der Zeit herunter gebrochen werden kann. Und dem ist nicht so! Und ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was du an meiner zitierten und fett unterstrichenen Stelle und der damit verbundenen Aussage nicht verstehst. Noch einmal: Oder sind dir die Wörter Emfehlung, Einzelfall und individuell fremd?
  16. Nicht zwingend! Ein duales Studium ist nicht immer mit einer Ausbildung verbunden, sondern bedeutet lediglich, dass man neben dem Studium an einer (Fach-)Hochschule, auch praktisch in einem Unternehmen arbeitet. Ob man das nun ausbildungsbegleitend oder berufsbegleitend macht, ist dabei abhängig davon, wie das jeweilige Angebot des Arbeitgebers aussieht. Hier ein Link zu den verschiedenen Typen eines dualen Studiums. Das stimmt so auch nicht. Man kann das Bachelor-Studium zum Informatiker in 6 Semestern beenden. Ob man das Lernpensum des Vollzeitstudiengangs jedoch neben einem normalen, beruflichen Alltag schafft, sei mal dahingestellt. Aber es liegt an einem selber, ob man sich für die Vollzeitvariante, die auf 6 Semester ausgelegt ist, entscheidet. Weitere Infos dazu hier. Neben den privaten Hochschulen gibt es übrigens auch zunehmend von staatlichen (Fach-)Hochschulen das Angebot, ein Studium neben dem Beruf zu bestreiten. Dazu muss du auch nicht explizit einen Arbeitgeber haben, der ein duales Studium anbietet, da diese Studiengänge so ausgelegt sind, dass sie abseits der regulären Arbeitszeit stattfinden und du auch keine längere Freistellung benötigst. Da sei z.B. das Verbundstudium für Wirtschaftsinformatik der TH Köln und TH Dortmund genannt. Mittlerweile kann man sich fast überall auch als "beruflich Qualifizierter" für einen Studiengang eisnchreiben bzw. bewerben. Die formalen Voraussetzungen sollten durch deine Ausbildung und der Berufserfahrung gegeben sein. D.h. das Nachholen einer (Fach-)Hochschulreife hat eigentlich keinen wirklichen Mehrwert und würde nur mehr Zeit kosten. Was die Ansprüche an Mathematik etc. angeht, gibt es fast überall Vorbereitungskurse, die man besuchen sollte, wenn man kein Abitur hat oder dieses sehr weit zurück liegt oder man nie wirklich stark war in diesem Fach. Sofern man es sich leisten kann, würde ich übrigens immer zu einem regulären Vollzeitstudium raten.
  17. Rienne

    Die Erste Job

    @fisi2.0: ich muss da @Chief Wiggum zustimmen. Es gibt keine offizielle und einheitliche Regelung zur Verkürzungsdauer einer Ausbildung. Einzig und allein die maximale Verkürzung einer Ausbildung ist festgelegt und abhängig davon, wie lange die reguläre Ausbildungszeit ist (i.d.R. 50% dieser)! D.h. für die Ausbildung zum Fachinformatiker beträgt diese 18 Monate. Neben dem Gesetz, welches in euren Links zitiert wird, gibt es lediglich Richtlinien, die entsprechend nicht bindend sind. Hier kurz der Wortlaut des §8 BBiG: Wie genau was angerechnet wird, hängt von der jeweiligen Kammer ab und ist auch dort z.T. eine individuelle Entscheidung. Hier ein Zitat der IHK Köln dazu: Ausführlicher hier und in dieser PDF nachzulesen. Des Weiteren ist es auch so, dass man neben der regulären Verkürzung auch immernoch die Möglichkeit hat, seine Abschlussprüfung vorzuziehen. Dafür ist auch keine Vorbildung oder -erfahrung nötig, so dass man selbst bei einer Verkürzung, um z.B. "nur" 6 Monaten, mit zuzätzlicher, vorzeitiger Zulassung zur Abschlussprüfung auf eine Ausbildungszeit von 18 Monaten kommen kann. Wobei allerdings auch empfohlen wird, dass man die Abschlussprüfung nicht um mehr als 6 Monate vorzieht.
  18. Ich beziehe mich jetzt nur mal kurz auf den Titel des Threads: Es ist bereits eine Umstellung der Ausbildung in IT Berufen in Planung und damit auch zwei neue Fachrichtungen für den Fachinformatiker. Nachzulesen z.B. hier!
  19. Ich würde sagen: Jein. Du zahlst schon oft erst einmal in dem Monat, in dem der Bonus ausgezahlt wird, mehr Steuern, da du dadurch einen höheren Einkommensteuersatz zahlst. Wer also keine Steuererklärung macht (ist ja als Angestellter keine Pflicht) zahlt ergo mehr als bei 12 Gehältern, die nur ein wenig höher sind, durch die man aber immernoch den selben Prozentsatz an Einkommensteuer zahlt. Wenn man sowieso schon den Spitzensteuersatz zahlt, sollte es eigentlich keinen Unterschied mehr machen.
  20. Ganz zu schweigen davon, dass die Prozentzahl der bestandenen Prüflinge sogar besser ist als in vielen Prüfungen davor.
  21. Die Verkürzungsregelungen sind nicht IHK-abhängig, jedoch legen die Länder selber fest, was wie angerechnet wird bei einer Verkürzung. Das hat jedoch keinen Einfluss auf die allgemeingültige Mindestausbildungszeit, die bei einer dreijährigen Ausbildung bei 1,5 Jahren liegt. Zum genaueren Nachlesen verweise ich auf diese PDF des Bundestages.
  22. Nicht zwingend! Ich habe in meiner Ausbildung die Erfahrung gemacht, dass auch insbesondere kleinere Firmen, gerade im Bereich Webentwicklung, ihren Azubis im Vergleich relativ viel zahlen, dafür aber auch eigentlich schon voll einsatzfähige Arbeitskräfte haben wollen und vor allem den Ausgelernten meistens nicht viel mehr anbieten als sie bereits in der Ausbildung erhalten haben. Auf der anderen Seite habe ich zum Beispiel in einem größeren Unternehmen die Ausbildung gemacht, die einen Tarifvertrag hat, bei dem alle Azubis (egal welcher Ausbildungsberuf) die gleiche Vergütung erhalten, was für einen Fachinformatiker dann im Vergleich natürlich etwas geringer ausfällt. Dafür habe ich dann aber nach der Ausbildung bei Übernahme mit Abstand das höchste Einstiegsgehalt in meiner Berufsschulklasse erhalten. Eine Ausbildungsvergütung ist in erster Linie nunmal nicht darauf ausgelegt, dass man davon sein Leben komplett alleine betreiten kann, auch wenn im IT-Bereich meist doch recht viel gezahlt wird. Dafür gibt es ja solche Zuschussmöglichkeiten wie BAB oder auch Wohngeld. Auch Kindergeld wird ja, soweit ich weiß, bis zu einem bestimmten Einkommen noch weiter gezahlt. Von daher würde ich eher darauf schauen, wie die Qualität der Ausbildung aussieht und ggf. das Gehalt, was dir danach angeboten wird, als die Ausbildungsvergütung nachzuverhandeln.
  23. @spix bei FISIs kann ich mir das leider durchaus vorstellen. Bei Anwendungsentwicklern ist mir das allerdings bisher nicht wirklich untergekommen, zumal diese auch meist nicht bei "Nicht IT Firmen" arbeiten. Allerdings sind hier die Stellen sehr unterschiedlich, so wie auch eben die Vorlieben der ausgebildeten FIAEs. Ich kenne einige, die zwar auf dem Papier Anwendungsentwickler sind, aber mit dem Programmieren nie viel anfangen konnten und sich schnell in andere Richtungen, wie UX/UI Design, Projektleitung oder auch Beratung orientiert haben. Entsprechend divers sind nunmal auch die Jobangebote, in denen Fachinformatiker oder auch studierte (Bindestrich-)Informatiker gesucht werden. Als "Missbrauch" seitens der Firmen würde ich das allerdings nicht sehen.
  24. Du kannst die Ausbildung sogar auf 18 Monate, also um 1 1/2 Jahre, verkürzen: (Quelle: IHK Düsseldorf )
  25. Huhu, kannst du bitte mal genauer erklären, warum du dir eine Ausbildung nicht leisten kannst, wenn du aktuell auch nur Krankengeld/Hartz IV bekommst? Gerade im Bereich IT sind die Ausbildungsvergütungen bei den meisten Betrieben relativ hoch und übersteigen zum Teil schon im ersten Ausbildungsjahr die 1000€-Grenze. Bezüglich Miete hat man während der Ausbildung auch Anspruch auf Wohngeld und ggf. kannst du selbst bei einer zweiten Ausbildung (elternunabhängige) BAB beantragen, so dass dein Lebensunterhalt auch während der Ausbildung gedeckt sein sollte. Wenn es keine Ausbildung sein soll, dann würde ich dir dazu raten dich weiterhin hartnäckig bei allen möglichen Firmen, die etwas mit Webentwicklung zu tun haben, zu bewerben. Wenn du privat bereits im Webbereich programmierst, kannst du da sicher Arbeitsproben mit in die Bewerbung packen, was deine Chancen steigern könnte. Ansonsten wäre es vielleicht auch möglich über Praktika eine Möglichkeit auf einen solchen Job zu bekommen. So etwas wird meist nicht ohne Grund attestiert und du schreibst ja auch weiter oben etwas von einer Erkrankung. Fühlst du dich denn überhaupt in der Lage über einen längeren Zeitraum wirklich produktiv in dem Bereich zu arbeiten? Gerade Webentwicklung ist oftmals sehr stressig und die Teams sind relativ klein, so dass auch soziale Kompetenzen durchaus wichtig sind, wenn man so etwas beruflich, und nicht nur privat zuhause vorm eigenen PC, machen möchte. Ich sehe auch keinen Nachteil dadurch, dass du die empfohlene Therapie beginnst. So eine Therapie kann man auch neben einem Job/einer Ausbildung weiterführen und sie dient dazu, dass auf lange Sicht eine Besserung eintreten sollte. Du verlierst also mMn keine Zeit, sondern signalisierst (auch für dich), dass du bereit bist etwas zum Positiven zu ändern.

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