Chief Wiggum
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Gerade eben schrieb bigvic:
Wie gesagt, es gibt wichtigeres als eine Abfindung für den einen oder anderen.
Für dich. Hör bitte auf, deine neoliberale Wirtschaftssicht zu verallgemeinern.
- CoffeeJunkie reagierte darauf
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vor 7 Stunden schrieb bigvic:
Anwalt brauchst nur, wenn du unnedingt einen Job behalten willst den niemand mehr braucht in einer Firma die dich nicht mehr braucht/möchte.
vor 1 Minute schrieb bigvic:Nirgendwo steht was davon, dass der AN irgendwelche Rechte nicht hat und diese nicht durchsetzen soll, wenn notwendig.
Du widersprichst dir selber und merkst es noch nicht einmal.
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vor 7 Minuten schrieb bigvic:
Will man bei einem AG arbeiten, der einen nicht mehr haben will.
vor 1 Minute schrieb bigvic:Wo steht hier rausekeln? Hab ich hier was überlesen?
Siehe anderes Zitat von Dir.
Wenn einen der AG nicht mehr haben will soll er den AN kündigen. Mit allen Konsequenzen, die bei einem AN mit GdB und fast 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sich üblicherweise in einer ordentlichen Abfindung niederschlagen. Bei einer Aushandung einer solchen Abfindung mit einem Aufhebungsvertrag ist ein Anwalt für den AN sinnvoll, auch wenn es nicht in dein neoliberales Weltbild passt, dass AN durchaus RECHTE haben.
- Graustein, ickevondepinguin, BlueSkies und 1 Weiterer reagierten darauf
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vor 1 Minute schrieb bigvic:
Ob und wie man dann das Abfindungsgame spielen will/muss ist doch eine ganze andere Thematik.
Ach, "Abfindungsgame" nennst du das?
Es ist also für dich vollkommen okay, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer rausekeln, um eine Abfindung zu sparen?
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vor 4 Minuten schrieb bigvic:
Weil ich bei keinem AG arbeiten will der mich aus welchem Grund auch immer nicht mehr will. Du etwa?
Wenn mich der AG nicht mehr haben will soll er mir kündigen und nach 20 Jahren und entsprechendem Grad der Behinderung auch eine angemessene Abfindung zahlen. Diese kann man aber nur durchsetzen, wenn man gekündigt wird bzw. einem ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Und bevor du wieder ankommst mit "Anwalt ist nicht notwendig": doch ist es, bei mir brachte es fast 30% mehr Abfindungszahlung ein.
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vor 5 Minuten schrieb bigvic:
Anwalt brauchst nur, wenn du unnedingt einen Job behalten willst
Nö. Anwalt ist sehr sinnvoll, um eine vernünftige Abfindung bei einer nicht gerechtfertigten Kündigung rauszuhandeln. Ebenso sollte man das Integrationsamt hinzuziehe, Behinderte haben einen besonderen Kündigungsschutz.
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Eventuell suchts du mal in die Richtung PICAST: aus einem PI einen Miracast-Adapter bauen.
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Da Ausbildungsverträge die einzigen arbeitsrechtlichen Verträge sind, die zwingend eine Probezeit enthalten müssen kann der Vertrag problemlos gekündigt werden und ein neuer Ausbildungsvertrag bei einem anderen Unternehmen begonnen werden.
Zum 1.9. wird es wohl nichts mehr, es gibt aber vielfach Azubis, die erst zum 1.9., manchmal sogar erst zum 1.10. anfangen.
- 0laf, allesweg und Daniii_Sahne reagierten darauf
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Gerade eben schrieb Sourcecode Whisperer:
Eigentlich für den Privatgebrauch.
Gebrauchtnotebook vom AfBshop, Fritzbox aus dem Mediamarkt, NAS von Alternate. Ansonsten nix. Ich mach 8h/5T IT, da hab ich danach keinen Bock mehr auf solche Sachen. Die heimische Hardware darf einfach nur funktionieren, daran wird wenig rumgebastelt.
- steakholder, Bockreiter, Lord FluffyUnicorn und 4 Weitere reagierten darauf
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Für den Privatgebrauch oder für den Arbeitgeber?
Letzteres: bei dem Laden, der mir das beste Rundumpaket liefert, sprich auch problemlos Garantieabwicklungen durchführt - auch wenn es bei der Anschaffung der Hardware etwas teurer ist.
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vor 38 Minuten schrieb Sourcecode Whisperer:
@Miaro bitte dafür ein separaten Thread öffnen
Ist abgetrennt. 🙂
- Sourcecode Whisperer reagierte darauf
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vor einer Stunde schrieb Gofer:
Wo kann ich alte Prüfungen finden?
Beim U-Form-Verlag oder eventuell hier im Sammelsuchthread.
vor 57 Minuten schrieb Schmiddi19xx:Kommt man damit durch die anstehende Prüfung?
Nur alte Prüfungen durchgehen ist sicher nicht zielführend.Es kann aber hilfreich sein, weil man die eher "§%$&"!!!! Fragemethode des ZPA schon mal kennenlernt.
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Was soll das gegenseitige Angezicke?
- Grimlet, CoffeeJunkie, Asura und 1 Weiterer reagierten darauf
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vor 6 Minuten schrieb Alexej_a7x:
Stimmt, jedoch ist das Wort in dem Sinne geschlechtsneutral
Und jetzt bitte für "Kollegin und Kollege". Ein ITler steht nun mal regelmässig in der Situation, eine Mail an alle Mitarbeiter eines Unternehmens zu schreiben. Den Gerundiv "Liebe Mitarbeitenden" bitte rauslassen, das schliesst nämlich alle aus, die gerade Pause oder Urlaub machen.
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vor 17 Minuten schrieb Alexej_a7x:
Statt Lehrer einfach Lehrkraft.
"Die Lehrkraft" ist grammatikalisch ein Femininum.
vor 18 Minuten schrieb Alexej_a7x:Nicht-binäre Menschen anzusprechen wäre da allerdings schwierig.
Und die spricht man mit einem Sternchen, Tiefstrich oder Doppelpunkt an? Es wird doch bei dem Gendern eines Wortes die männliche und die weibliche Form unaussprechbar zusammengepresst.
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vor 2 Stunden schrieb stefan.macke:
Wer als Prüfer:in im Jahr 2023 einem bzw. einer ITler:in
Warum baust du neue Barrieren auf und vernagelst deine Texte und Aussagen für Menschen, die auf Screenreader angewiesen sind? Man kann auch von "Kolleginnen und Kollegen" sprechen und schreiben - mal so als Beispiel.
- stefan.macke, Marubas und Asura reagierten darauf
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Ich räusper mich mal vorsichtig, um an einen angemessenen Tonfall im Thread zu erinnern.
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Du denkst aber schon daran, dass du auf uralte Threads antwortest? Bitte achte etwas auf das Datum der Threads. Danke.
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vor 8 Stunden schrieb Parser:
Freiheit ist, wenn du während einer (Corona)-Pandemie mit einer AR15 bewaffnet in deine Landeshauptstadt fahren kannst mit einem Schild auf dem steht:
Hat ja mit der Ausgangsfrage nichts mehr zu tun und ist eh ein Thema für den Stammtisch.
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vor 3 Stunden schrieb eneR:
Zu welcher Erkenntnis führte denn deine Recherche zum Event 36887 und TLS Code 70? Und welche Updates wurden installiert?
Wenn du nicht helfen willst solltest du dir bitte solche Kommentare verkneifen. Danke.
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Es geht um eine Ausbildungsstelle... und da sind knapp 1000 Euro nicht schlecht. Schau ins BBiG, da steht die Mindestausbildungsvergütung.
- Shun, Brapchu, IT Wikinger und 1 Weiterer reagierten darauf
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Warum ziehst du es nicht anders auf und bleibst in der Branche?
Grossbäckereien kommen nicht ohne IT aus - und manche bilden Anwendungsentwickler aus. Eine dreissig-Sekunden-Google-Suche ergab als Beispiel https://www.jb.de/jobs/ausbildung-praktikum/ausbildungsberufe/fachinformatiker/
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Das von dir genannte MBP liegt aber auch bei über 4000 Euro. 🤨
Nach fast 20 Jahren droht Kündigung wegen Personaleinsparung - auf was achten?
in IT-Arbeitswelt
Geschrieben
Mal aus eigenem Beispiel, da ein Ex-Ex-AG mich auch einmal loswerden wollte. AG ging mit etwas mehr als 0,5 Monatsgehältern pro Anstellungsjahr in ein Aufhebungsvertragsangebot, der Einsatz eines Anwaltes brachte dann effektiv (dank Schnellausstiegsklausel) eine Abfindung im Bereich von 1,0 Monatsgehältern pro Anstellungsjahr.
@bigvic: Ist es unter diesen Umständen immer noch dumm, einen Anwalt zu konsultieren?