18. Juli 20196 j vor 18 Minuten schrieb retrieve: Dann werde ich mich nach dem Ausbildungszeugnis nachher mal erkunden danke euch mir war das so nicht bewusst. Vielleicht noch als kleiner, nebensächlicher Hinweis für deine berufliche Zukunft: Wenn Du ein Rachezeugnis nach Kündigung erwartest - viele Vorgesetzte nehmen eine Kündigung sehr, sehr persönlich -, kann es strategisch sinnvoll sein, ein Zwischenzeugnis anzufordern. Denn Zwischenzeugnisse haben Bindungswirkung für den Arbeitgeber; Endzeugnisse dürfen nicht (signifikant) schlechter sein als Zwischenzeugnisse. Zudem müssen diese negativen Leistungsänderungen belegt werden. Hier solltest Du aber der Zeitpunkt strategisch klug wählen, um "keine schlafenden Hunde zu wecken", wie @Crash2001 so schön sagte, und um eine wahrheitsgetreue Bewertung zu bekommen. Anbieten können sich hier Abteilungs- oder Vorgesetztenwechsel, neue Aufgaben, Positionsänderungen, etc. Bearbeitet 18. Juli 20196 j von Kwaiken
18. Juli 20196 j Okay danke für den Tipp das Ausbildungszeugnis werde ich dann mal anfordern. Das Arbeitszeugnis würde mir ja jetzt sowieso noch nichts bringen, weil ich ja erst seit Juli eingestellt bin sehe ich das nicht als sinnvoll an aber sagtest ja für die Zukunft.
18. Juli 20196 j Ich würde asap das Arbeitszeugnis für die Ausbildung anfordern und mich mit dem bewerben. Je schneller du weg kommst, desto weniger stört es wenn du nur ein einfaches Zeugnis für diese Zeit hast.
18. Juli 20196 j Das schönste ist übrigens noch das ende des Jahres alle Überstunden verfallen in der Ausbildung konnte ich die noch jedes Jahr mit nehmen
18. Juli 20196 j "Verfallen" wie in "ersatzlos weg"? Ich bin kein Anwalt, aber meines Verständnisses nach müssen Überstunden abgefeiert werden können oder ausbezahlt werden (oder nicht geleistet). Also sollte man sich bei "ersatzlos weg" genau dies zu Herzen nehmen, nach was anderem umschauen und die belegbaren Überstunden einklagen.
18. Juli 20196 j vor 16 Minuten schrieb Maniska: Verfallen" wie in "ersatzlos weg"? Ich bin kein Anwalt, aber meines Verständnisses nach müssen Überstunden abgefeiert werden können oder ausbezahlt werden (oder nicht geleistet). Also sollte man sich bei "ersatzlos weg" genau dies zu Herzen nehmen, nach was anderem umschauen und die belegbaren Überstunden einklagen. Sehe ich genauso. Schuld für dieses "ersatzloses weg" sind AN selber. Hab in unterschiedlichen Firmen die Thematik versucht mit Kollegen anzusprechen. Jeder hat mich angeschaut als wenn ich ein pinkes Einhorn wäre. Die Deutsche Mentalität ist nun mal so. Nach dem Motto "sei Glücklich überhaupt arbeiten zu dürfen und Geld zu verdienen". Der AG ist Gott und alles was man da kritisiert wird einem Übel genommen und selbstverständlich gleich dem Chef gemeldet, um gleich zu zeigen dass man ja nicht so ist.
19. Juli 20196 j vor 17 Stunden schrieb retrieve: Das schönste ist übrigens noch das ende des Jahres alle Überstunden verfallen in der Ausbildung konnte ich die noch jedes Jahr mit nehmen Steht das so in deinem Arbeitsvertrag? Man nennt so etwas "Ausschlussfrist" und Sie darf einen Zeitraum von 3 Monaten nicht unterschreiten. Steht in deinem Arbeitsvertrag, dass Überstunden nach Ablauf einer gewissen Frist verfallen? Falls es nicht im Arbeitsvertrag festgehalten wurde, greift § 195 BGB und die Verjährungsfrist wird automatisch auf 3 Jahre festgelegt. Das gilt aber natürlich ab Zeitpunkt der angefallenen Überstunden. Dein Arbeitgeber kann nicht pauschal alle Überstunden die in den letzten 3 Jahren angefallen sind streichen. Mal ganz von irgendwelchen Verjährungsfristen abgesehen sollten Auszubildende ohnehin nur in Ausnahmefällen Überstunden schieben. Ich weiß, dass das in Kleinbetrieben häufig nicht eingehalten wird und habe das in meiner Ausbildung ähnlich erlebt, aber die Norm sollte es nicht sein. Zumal die Arbeit die man während dieser Überstunden leistet den Inhalten der Ausbildung dienlich sein müssen. Zu Überstunden zwingen kann dich als Auszubildender übrigens auch Niemand. Die leistet man auf rein "freiwilliger" Basis. Ich setze das Wort freiwillig hier mal bewusst in Anführungszeichen ;o)
19. Juli 20196 j vor 1 Minute schrieb TooMuchCoffeeMan: Das gilt aber natürlich ab Zeitpunkt der angefallenen Überstunden. Das ist nicht ganz korrekt, die gesetzliche Ausschlussfrist startet immer am Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist (§199 BGB). Pauschalen Entfall der Überstunden halte ich auch für nicht zulässig.
19. Juli 20196 j Kappungsgrenzen sind zulässig (alle Überstunden über Xh verfallen zum Zeitpunkt Y). Allerdings muss der Betrieb die Möglichkeit zur Verringerung auch geben. Aus gesundheitlichen Schutz ist Freizeitausgleich i.d.R. vorrangig vor einer Auszahlung zu berücksichtigen. Aber das kann der Betrieb stets selbst festlegen.
19. Juli 20196 j Ich werde heute nachmittag zuhause nochmal genau gucken wie es formuliert ist, aber es ist dann so das ich bis Ende des Jahres die genommen haben muss da sie sonst zum Ende des Jahres verfallen. Das wird schon rechtens sein das es scheiße ist stimmt natürlich auch aber auf der anderen Seite werde ich dann auch gucken das ich die bis dahin genommen habe somit bekommt man die eventuell mal los wenn ich dann sage ich möchte sie nicht verfallen lassen. Jedoch steht im Vertrag das die nur genommen werden können wenn es "Zeitlich passt". Die genauen Formulierungen werde ich wie gesagt später nochmal erläutern.
19. Juli 20196 j vor 8 Minuten schrieb retrieve: Jedoch steht im Vertrag das die nur genommen werden können wenn es "Zeitlich passt". Wenn es zeitlich nicht passt, müssen sie ausgezahlt werden. Natürlich vorrausgesetzt sie würden sonst verfallen. Bearbeitet 19. Juli 20196 j von 0x0A
22. Juli 20196 j vor 15 Stunden schrieb Zaroc: Gesamtjahresbrutto ~ 32.000€ Brutto Gibt es einen Grund warum du für das gleiche Geld aus dem öD in die Privatwirtschaft wechselst?
23. Juli 20196 j @Th0mKa hab ihn gestern im Chat gefragt. Antwort war: " jo dafür muss ich aber nicht mehr pendeln (einfach 130 km) sondern nur noch 200m"
23. Juli 20196 j dazu kommt das er studiert und entsprechend Freiheiten benötigt die ihm der AG geben kann.
24. Juli 20196 j Gleiches Gehalt dafür muss ich nicht mehr pendeln. Derzeit muss ich mind 5 h Stunden nur mit dem Zug Fahren damit ich zur Arbeit komme(täglich 5h Fahrtzeit) . Bei meinem neuen AG sind es wirklich nur 200 Meter zu Fuß. Habe mit dem AG wechsel mehr Freizeit, keine ticket Kosten (monatlich 220 Euro) und die neue Firma ist fast direkt vor meiner Haustür. Mehr Gehalt gibt es nur wenn eine Stelle als reiner Admin frei wäre... @Th0mKa Bearbeitet 24. Juli 20196 j von Zaroc
24. Juli 20196 j Finde ich (bei 5 Stunden) eine sehr nachvollziehbare Entscheidung. Die Lebensqualität wird steigen und du wirst wesentlich glücklicher und ausgeglichener sein. Außerdem ist ein "Tapetenwechsel" nie verkehrt. Viel Spaß im neuen Job!
24. Juli 20196 j Bei 5h täglichem Pendelns würde ich auch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Pendeln schön und gut, aber das ist richtig bitter.
24. Juli 20196 j Von 65h/Woche auf 40h/Woche bei - gleichem Gehalt bedeutet eine Erhöhung des Abwesenheits-Stundensatzes um 60%... 220€ monatliche Einsparung erhöht das verfügbare Einkommen um 2640€. Nicht nur das Bruttojahresgehalt. Glückwunsch zur Verbesserung!
24. Juli 20196 j Habe ich vergessen zu erwähnen dass die 5h nur dann gilt, wenn die Bahn pünktlich ist? öD in München war damals nur eine Notlösung da ich riechen konnte, dass mein ehemaliger AG mich kündigen wollte. Wichtig für mich war damals schnell weg und Berufserfahrung sammeln. Bei meinem neuen AG kann man sicherlich noch mehr holen, wenn ich mehr als nur First lvl Support und MDM mache. Bearbeitet 24. Juli 20196 j von Zaroc
24. Juli 20196 j vor 7 Minuten schrieb Zaroc: Habe ich vergessen zu erwähnen dass die 5h nur dann gilt, wenn die Bahn pünktlich ist? Regensburg - München, Bahn pünktlich? Wie oft bist du am Heimatbahnhof aus dem einen Zug aus- und in den Gegenzug wieder eingestiegen?
24. Juli 20196 j @allesweg ich wohne nicht direkt in REG oder in der Nähe sondern weiter hinten Richtung "Plattling" falls es dir was sagt. Strecke zwischen München und Plattling hmmm 70% pünktlich? Ich muss ja in Plattling umsteigen und da habe ich nur 6 Minuten Zeit. Wenn ich die 6 Minuten nicht schaffe, dann hänge ich 1h vor dem Bahnhof um d. nächsten Zug zu erwischen.
24. Juli 20196 j vor 1 Minute schrieb Zaroc: Wenn ich die 6 Minuten nicht schaffe, dann hänge ich 1h vor dem Bahnhof um d. nächsten Zug zu erwischen. Das ist ja schlimmer als während meiner Ausbildungszeit... ? Bei mir war bei 5 Minuten Verspätung der Anschlusszug weg und ich musste eine halbe Stunde warten, weil die DB es nicht geschafft hat die Umstiegszeiten ordentlich zu timen und entsprechende Fahrpläne zu erstellen. Dass das in anderen Städten, wie München, noch krasser ist, ist kaum zu glauben. Dann Gratulation zur neuen Stelle und weniger Fahrtzeit!
24. Juli 20196 j vor 4 Stunden schrieb SaJu: Bei mir war bei 5 Minuten Verspätung der Anschlusszug weg ... Tja, und da schreit Schulze, dass Flugreisen teurer gemacht werden müssen, um die Kunden zum Bahnfahren zu animieren. Ganz ehrlich? Wenn ich zum Kundentermin oder Flughafen mit der Bahn muss, buche ich so, dass ich min. zwei bis drei Zugausfälle verkraften kann. Dann hänge ich eben 2 Stunden am Flughafen oder vor dem Kundengebäude. Besser als zu spät kommen. Als ich eine Zeit lang im Ausland war, sagte mir ein Arbeitskollege, dass bei denen zu Hause der Fahrplan aushängt. Und jeder in der Familie weiß bis auf die Sekunde genau, wie lange er von Wohnungstür bis Bahnsteig braucht. Die gehen los und kommen just dann am Bahnsteig an, wenn der Tokaido die Türen öffnet. Keiner würde darüber nachdenken einfach mal 2 oder 3 Züge früher am Bahnsteig zu sein, nur um in jedem Fall pünktlich zur Arbeit zu kommen. Von ausgefallenen Klimaanlagen oder Heizungen will ich gar nicht mal anfangen. Die DB scheint sich immer noch nicht daran gewöhnt zu haben, dass sich Winter und Sommer in der Regel abwechseln ...
24. Juli 20196 j vor 4 Minuten schrieb Kwaiken: Die gehen los und kommen just dann am Bahnsteig an, wenn der Tokaido die Türen öffnet. Aber...Aber.... Laut d. Bahn können wir mit der Schweiz und Japan etc. nicht mithalten da unsere Schienen von allen Zügen verwendet werden (Güter und Personen), andere Länder haben für gewisse Schienen nur für Güter o Person reserviert. Wenn bei uns ein Zug sich verspätet dann entsteht eine Kettenreaktion wo noch mehr Züge sich verspäten!!!!! <--- Argumentation Bahn
24. Juli 20196 j vor 12 Minuten schrieb Zaroc: Aber...Aber.... Laut d. Bahn können wir mit der Schweiz und Japan etc. nicht mithalten da unsere Schienen von allen Zügen verwendet werden (Güter und Personen), andere Länder haben für gewisse Schienen nur für Güter o Person reserviert Tja, dann hätte die Bahn die Kohle vielleicht nicht in Firmenkäufe und Logistik-Marktanteile, sondern in den Güter- und Personenverkehr stecken sollen. Stattdessen ging die DB mit dem Staat im Rücken auf Einkaufstour und hat in 2000 die Stinnes, Exglobal Coorp und weitere Speditionen gekauft. Die Bahn erwirtschaftet mittlerweile 2/3 Ihres Gewinns nicht einmal mehr mit Personen- und Schienenverkehr, sondern mit Logistikdienstleistungen im In- und Ausland. Ist, als ob ein Krankenhaus sein Kerngeschäft in die Gartenpflege verlagert und sich wundert, warum so viele Menschen im Wartezimmer das Geistige segnen. Bearbeitet 24. Juli 20196 j von Kwaiken
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